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Bundesprogramm Förderung von Photovoltaikanlagen

Der Bund unterstützt den Bau von Photovoltaikanlagen finanziell. Es gibt zwei Fördermodelle:
Die Einmalvergütung (EIV) und das Einspeisevergütungssystem (EVS, ehemals kostendeckende Einspeisevergütung KEV), welches Ende 2022 ausläuft.

Mit der kantonalen Fördermassnahme «kM-21 Photovoltaikanlage» werden die Beiträge der EIV durch den Kanton verdoppelt, ausserdem wird in Appenzell Ausserrhoden die Beratung zur aktiven Solarenergienutzung (thermische oder elektrische Solaranlagen) finanziell unterstützt (kantonale Förderung ikM-20).

Die Beratung erfolgt ausschliesslich durch den Verein Energie AR/AI
(Tel. +41 71 353 09 49, info@energie-ar-ai.ch).

Weitere Informationen

Eine Übersichtstabelle mit den wichtigsten Unterschieden zwischen Einmalvergütungen und dem Einspeisevergütungssystem ist auf der Webseite der Firma Pronovo AG abrufbar. Die Übersicht enthält auch Angaben zur Wartezeit, mit der bis zur Auszahlung der Fördermittel gerechnet werden muss. Als Tochtergesellschaft der Swissgrid, hat Pronovo seit dem 3. Januar 2018 die Abwicklung der Fördergesuche übernommen.

»» Link zur Webseite Pronovo: Übersicht über die PV-Vergütungssysteme des Bundes

Einmalvergütung (EIV)

Die Einmalvergütung (EIV) wird das Hauptfördersystem für Photovoltaikanlagen. Dabei wird zwischen der Einmalvergütung für kleine Anlagen (KLEIV) und der Eimalvergütung für grosse Anlagen (GREIV) unterschieden. Die KLEIV kommt zur Anwendung bei Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von unter 100 kW, die GREIV hingegen bei solchen mit einer Leistung ab 100 kW. Anlagen unter 2 kW und über 50 MW sind von der EIV ausgeschlossen. Die Einmalvergütung ist eine einmalige Investitionshilfe, welche zirka 20 bis max. 30 % der Investitionskosten deckt. Bei Neuanmeldungen ist mit einer Wartezeit zu rechnen.

»» Link zur Webseite Pronovo: Einmalvergütung

»» Link zur Webseite des BFE: Einmalvergütung

Einspeisevergütungssystem (EVS; vormals KEV)

Das Einspeisevergütungssystem (EVS) ist der Nachfolger der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). Das EVS sieht eine kostenorientierte Vergütung vor und ist zeitlich auf Ende 2022 befristet. Da die finanziellen Mittel beschränkt sind, können nur noch wenige Anlagen aus der Warteliste in das EVS aufgenommen werden. Neuanmeldungen haben darum kaum eine Chance ins EVS einzutreten.

»» Link zur Webseite Pronovo: Einspeisevergütung

»» Link zur Webseite des BFE: Einspeisevergütung

Externe Publikationen

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35

Neutrale Energieberatung

Verein Energie AR/AI

T: +41 71 353 09 49
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