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IM-13 Minergie-Nachweis

Übernahme von Minergie-Zertifizierungskosten.

Es werden die Zertifizierungskosten für die folgenden Standards übernommen:

  • Minergie
  • Minergie-P
  • Minergie-A

Einzureichende Unterlagen

beim Gesuch

  • Unterschriebenes Gesuchsformular (wird im Gesuchsförderportal generiert)
  • Situationsplan mit Kennzeichnung des Objektes
    (siehe https://www.geoportal.ch/ktar)
  • Kopie Rechnung Zertifizierungskosten
  • Kopie provisorisches Minergiezertifikat


beim Abschluss

  • Unterschriebens Abschlussformular (wird im Gesuchsförderportal generiert)
  • Kopie definitives Minergiezertifikat

Bedingungen

  1. Übergeordnet gelten die Bestimmungen des kantonalen Energiegesetzes (bGS 750.1) und der kantonalen Energieverordnung (bGS 750.11), namentlich die Bestimmungen der kantonalen Energieverordnung (Art. 26 bis Art. 29) bezüglich Einreichung der Gesuche und Entscheid, Ausrichtung der Förderungsbeiträge, Rückzahlung des Förderbeitrages und Pflichten der Empfängerinnen und Empfänger.
  2. Anspruchsberechtigt sind private Personen, private Institutionen, private Betriebe und Gemeinden.
    Nicht anspruchsberechtigt sind Massnahmen, die in Unternehmen umgesetzt werden, die einer Verminderungsverpflichtung nach dem CO2-Gesetz unterliegen oder die am Emissionshandel teilnehmen.
  3. Die Modernisierung oder der Neubau muss sich im Kanton Appenzell Ausserrhoden befinden und über das definitive Minergie-, Minergie-A- oder Minergie-P-Zertifikat verfügen.
  4. Zusatzzertifizierung mit Minergie-ECO ist möglich, aber nicht Bedingung. Der Kanton kann sachbezogene Auflagen und Bedingungen festlegen.
  5. Die Beitragszusicherung erfolgt erst nach der provisorischen Minergie-, Minergie-A- oder Minergie-P-Zertifizierung.
  6. Die Beitragszusicherung verfällt nach Ablauf von 24 Monaten. Vor Ablauf dieser Frist muss das Projekt realisiert und das Abschlussformular mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.
  7. Die Auszahlung erfolgt erst nach der definitiven Minergie-, Minergie-A- oder Minergie-P-Zertifizierung.
  8. Werden Förderbeiträge durch Dritte (ausgenommen Gemeindebeiträge) ausgerichtet, wird der kantonale Beitrag nur soweit ausgerichtet, als er zur Ergänzung der im kantonalen Förderprogramm Energie vorgesehenen Beitragssätze notwendig ist.

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35

Neutrale Energieberatung

Verein Energie AR/AI

T: +41 71 353 09 49
Mailanfrage Link

Gesuchsförderportal

Beitragsgesuche online erfassen
portal.dasgebaeudeprogramm.ch/ar

Kostenlose Beratung für den Ersatz von Heizungen, welche älter als 10 Jahre sind.
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Oktober 2023
Das Bulletin erscheint zweimal jährlich