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M-02 Stückholzfeuerung

Förderung von Stückholzfeuerungen bis 70 kW als Hauptheizung in bestehenden Gebäuden als Ersatz einer Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung. Pelletsfeuerungen mit Tagesbehälter erhalten dieselben Beiträge.

Bitte beachten Sie das Förderprogramm der Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation (KliK).
Je nach Anlagengrösse erhalten Sie dort attraktivere Förderbeiträge.

Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. 

»» Link zum Fördergeldrechner von Energie Zukunft Schweiz

Gesuche sind vor Bau- bzw. Installationsbeginn zusammen mit den notwendigen Unterlagen an den Verein Energie AR/AI einzureichen.

Beitragssätze

Pauschalbeitrag an Neuanlage als Ersatz
einer Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung

Fr. 5'500.--

Pauschaler Zusatzbeitrag für Erstinstallation Wärmeverteilsystem

Fr. 4'500.--

Einzureichende Unterlagen

beim Gesuch

  • Unterschriebenes Gesuchsformular (wird im Gesuchsförderportal generiert)
  • Situationsplan mit Kennzeichnung des Objektes 
    (siehe https://www.geoportal.ch/ktar)
  • Anlagenschema
  • Offerten
  • Leistungsgarantie zur Offerte für Holzheizungen

 

beim Abschluss

  • Unterschriebenes Abschlussformular (wird im Gesuchsförderportal generiert)
  • Inbetriebnahmeprotokoll der Anlage
  • Lieferschein Holzkessel
  • Bauabrechnung

Bedingungen

  1. Übergeordnet gelten die Bestimmungen des kantonalen Energiegesetzes (bGS 750.1) und der kantonalen Energieverordnung (bGS 750.11), namentlich die Bestimmungen der kantonalen Energieverordnung (Art. 26 bis Art. 29) bezüglich Einreichung der Gesuche und Entscheid, Ausrichtung der Förderungsbeiträge, Rückzahlung des Förderbeitrages und Pflichten der Empfängerinnen und Empfänger.
  2. Anspruchsberechtigt sind private Personen, private Institutionen, private Betriebe und Gemeinden.
    Nicht anspruchsberechtigt sind Massnahmen, die in Unternehmen umgesetzt werden, die einer Verminderungsverpflichtung nach dem CO2-Gesetz unterliegen oder die am Emissionshandel teilnehmen.
  3. Die Holzfeuerungsanlage muss sich im Kanton Appenzell Ausserrhoden befinden.
  4. Beiträge erhalten neu installierte Holzfeuerungsanlagen bis max. 70 kW Kessel-Feuerungswärmeleistung, die den Heizenergiebedarf eines bestehenden Gebäudes als Hauptheizung decken und die in ein hydraulisches Wärmeverteilsystem eingebunden sind. Es werden nur Fördergelder zugesichert und gesprochen, wenn nach Installation der Holzfeuerung keine andere vollwertige zentrale Beheizung des Gebäudes vorhanden ist.
  5. Der Beitragssatz darf maximal 50 % der massnahmenbedingten Gesamtinvestitionen betragen.
  6. Der installierte Holzheizkessel muss über eine Leistungserklärung und eine Konformitätserklärung verfügen.
  7. Die Leistungsgarantie Holzheizungen liegt von einer Fachfirma/Fachperson unterschrieben vor.
  8. Handbeschickte Anlagen sind mit einem Wärmespeicher auszurüsten, der ein minimales Volumen gemäss „Reglement CH-Qualitätssiegel für Holzheizungen im Wohnbereich und Holzheizkessel“ aufweist.
  9. Die Anlage muss fachgerecht dimensioniert und montiert werden.
  10. Beitragsberechtigt sind für die gesamte Liegenschaft neu installierte Heizwärmeverteilungen und Wärmeabgabesysteme beim Ersatz von elektrischen Widerstandsheizungen ohne Wasserverteilsystem (Einzelraumheizungen) sowie beim Ersatz von mit fossilen Brennstoffen befeuerten Einzel- und Etagenöfen. Nicht beitragsberechtigt sind Erweiterungen, Ausbauten oder Anpassungen bestehender Wärmeverteilsysteme.
  11. Eine Kumulierung mit einem Förderbeitrag des Kantons an ein Minergie-Gebäude (M-12) ist nicht möglich.
  12. Die Beitragszusicherung verfällt nach Ablauf von 24 Monaten. Vor Ablauf dieser Frist muss das Projekt realisiert und das Abschlussformular mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.
  13. Werden Förderbeiträge durch Dritte (ausgenommen Gemeindebeiträge) ausgerichtet, wird der kantonale Beitrag nur soweit ausgerichtet, als er zur Ergänzung der im kantonalen Förderprogramm Energie vorgesehenen Beitragssätze notwendig ist.

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35

Neutrale Energieberatung

Verein Energie AR/AI

T: +41 71 353 09 49
Mailanfrage Link

Gesuchsförderportal

Beitragsgesuche online erfassen
portal.dasgebaeudeprogramm.ch/ar

Kostenlose Beratung für den Ersatz von Heizungen, welche älter als 10 Jahre sind.
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Oktober 2023
Das Bulletin erscheint zweimal jährlich