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M-16 Neubau Minergie-P

Förderung von Neubauten nach Minergie-P.

Gesuche sind vor Bau- bzw. Installationsbeginn zusammen mit den notwendigen Unterlagen an den Verein Energie AR/AI einzureichen.

Beitragssätze

Bauten nach

EFH / ZFH MFH

Nichtwohnbauten

Minergie-P Fr. 75.-- pro m2 EBF Fr.  40.-- pro m2 EBF Fr.  30.-- pro m2 EBF

Der maximale Förderbeitrag pro Vorhaben beträgt Fr. 100'000.--.

Einzureichende Unterlagen

beim Gesuch

  • Unterschriebenes Gesuchsformular (wird im Gesuchsförderportal generiert)
  • Situationsplan mit Kennzeichnung des Objektes 
    (siehe www.geoportal.ch/ktar)
  • provisorisches Minergiezertifikat (allenfalls Antrag Minergie, sofern prov. Zertifikat noch nicht vorliegt)


beim Abschluss

  • Unterschriebenes Abschlussformular (wird im Gesuchsförderportal generiert)
  • definitives Minergiezertifikat
  • Abnahmeprotokoll
  • Baukostenabrechnung BKP 2

Bedingungen

  1. Übergeordnet gelten die Bestimmungen des kantonalen Energiegesetzes (bGS 750.1) und der kantonalen Energieverordnung (bGS 750.11), namentlich die Bestimmungen der kantonalen Energieverordnung (Art. 26 bis Art. 29) bezüglich Einreichung der Gesuche und Entscheid, Ausrichtung der Förderungsbeiträge, Rück¬zahlung des Förderbeitrages und Pflichten der Empfängerinnen und Empfänger.
  2. Anspruchsberechtigt sind private Personen, private Institutionen, private Betriebe und Gemeinden.
    Nicht anspruchsberechtigt sind Massnahmen, die in Unternehmen umgesetzt werden, die einer Verminderungsverpflichtung nach dem CO2-Gesetz unterliegen oder die am Emissionshandel teilnehmen.
  3. Der Neubau muss sich im Kanton Appenzell Ausserrhoden befinden und über das definitive Minergie-P-Zertifikat verfügen.
  4. Als Neubauten gelten auch Anbauten und Aufstockungen bei bestehenden Minergie-P-Gebäuden, wenn die neu geschaffene Energiebezugsfläche mehr als 50 m² und mehr als 20 % der Energiebezugsfläche des bestehenden Gebäudeteils beträgt.
  5. Die Beitragszusicherung erfolgt erst nach der provisorischen Minergie-P-Zertifizierung.
  6. Die Beitragszusicherung verfällt nach Ablauf von 24 Monaten. Vor Ablauf dieser Frist muss das Projekt realisiert und das Abschlussformular mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.
  7. Die Auszahlung erfolgt erst nach der definitiven Minergie-P-Zertifizierung.
  8. Gesuche mit einem vorgesehenen Förderbeitrag über Fr. 100‘000.-- werden hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Budgetmittel einzelfallweise beurteilt.
  9. Werden Förderbeiträge durch Dritte (ausgenommen Gemeindebeiträge) ausgerichtet, wird der kantonale Beitrag nur soweit ausgerichtet, als er zur Ergänzung der im kantonalen Förderprogramm Energie vorgesehenen Beitragssätze notwendig ist.

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35

Neutrale Energieberatung

Verein Energie AR/AI

T: +41 71 353 09 49
Mailanfrage Link

Gesuchsförderportal

Beitragsgesuche online erfassen
portal.dasgebaeudeprogramm.ch/ar

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April 2024
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