Inhalt

Abwassersanierung ausserhalb Bauzone

Wo eine Liegenschaft im Bereich einer öffentlichen oder privaten Kanalisation liegt - d.h. ein Anschluss zweckmässig und zumutbar ist - ist ein Kanalisationsanschluss zu erstellen. In den übrigen Fällen muss die Liegenschaft mittels Kleinkläranlage oder mittels Abwasserstapelgrube (Abwasserabfuhr auf die Kläranlage) abwassertechnisch saniert werden.

Kleinkläranlagen

Kleinkläranlagen erreichen bei korrekter Dimensionierung und sachgemässem Betrieb sehr gute Reinigungsleistungen. Wichtigste Punkte:

  • nur zulässig für dauernd bewohnte Liegenschaften (keine Ferienhäuser!)
  • Dimensionierung gemäss Vorgaben des Amtes für Umwelt/Gemeinde (Nitrifikation!)
  • Wartungsvertrag mit Hersteller/Wartungsfirma über zwei Wartungen/Kontrollen pro Jahr
  • Kontrolle der Wartungspflicht durch Amt für Umwelt/Gemeinde

Stapelgruben

Stapelgruben sind geeignet für Liegenschaften, bei denen der Abwasseranfall gering und/oder unregelmässig ist (Ferienliegenschaften). Zu beachten:

  • Dimensionierung v.a. abhängig von Nutzungsintensität und Zufahrtsmöglichkeit im Winter
  • bereits bei mässigem Abwasseranfall hohe Abfuhrkosten
  • Abfuhr nur auf grosse, entsprechend ausgerüstete Kläranlagen
  • Abschluss eines Abwasserabnahmevertrags zwischen Liegenschaftsbesitzer und Gemeinde
  • die Gemeinde kann eine Anschlussgebühr verlangen

Landwirtschaftsbetriebe

Das häusliche Abwasser aus Landwirtschaftsbetrieben mit mindestens acht Düngergrossvieheinheiten (Rindvieh und/oder Schweine) darf landwirtschaftlich verwertet werden (Einleitung in die Jauchegrube). Dies gilt nicht für verpachtete Betriebe, deren Wohnteil nicht durch den Bewirtschafter genutzt wird.

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35