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Genereller Entwässerungsplan (GEP)

Der GEP ist das zentrale Führungsinstrument für die Gemeindebehörde, um die kommunalen Gewässerschutzaufgaben auch in Zukunft effizient und wirkungsvoll wahrzunehmen. Im Fokus steht zum einen die langfristige Sicherstellung von Unterhalt und Erneuerung der Abwasseranlagen. Zum andern ist periodisch die Entwässerungskonzeption zu überprüfen und zu optimieren. Eine sich auf den GEP-Massnahmenplan abstützende Finanzplanung erlaubt eine langfristig ausgerichtete, massvolle Gebührenpolitik.

Weitere Informationen

Das GSchG verlangt sowohl den qualitativen als auch den quantitativen Schutz des Wassers resp. der Gewässer.  Die Planung im Rahmen des GEP umfasst daher alle Entwässerungsaspekte bis hin zum Gewässer. Wichtigste Elemente:

  • Erfassung und Beurteilung des Gewässerzustandes; Beeinflussung durch die Siedlungsentwässerung
  • Zustandserhebung und Planung von Unterhalt und Erneuerung der Abwasseranlagen sowie die Sicherstellung der Finanzierung
  • Trennung von verschmutztem und nicht verschmutztem Abwasser
  • Unterstützung eines natürlichen Wasserkreislaufs durch die Versickerung von nicht verschmutztem Abwasser
  • Elimination von Fremdwasser, um die hydraulische Kapazität und die Reinigungsleistung der ARA zu verbessern und die Betriebskosten zu senken
  • Evaluation von Sicherheitsmassnahmen zur Abwehr von Gefahren für Abwasseranlagen und Gewässer durch anlagen- resp. wassergefährdende Stoffe
  • Erfassung, Nachführung und Nutzung der Siedlungsentwässerungsdaten

Massgebend für die Erarbeitung des GEP sind die Richtlinien des Verbandes Schweizerischer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA). Die Bearbeitungstiefe der einzelnen Sachbereiche ist den lokalen Verhältnissen und Fragestellungen anzupassen.

Für die Überarbeitung des GEP werden aus dem kantonalen Gewässerschutzfonds Subventionsbeiträge ausgerichtet.

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35