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Anforderungen für unverschmutztes Abwasser

Allgemeine Informationen

Gemäss Gewässerschutzgesetz (GSchG) Art. 7 ist nicht verschmutztes Abwasser von Dächern, Plätzen, Wegen usw. versickern zu lassen. Aufgrund der Reinigungswirkung wird eine Versickerung über die belebte Bodenschicht – z.B. über die Schulter oder in Mulden – empfohlen. Alternativ ist eine Versickerung in Kiesschichten oder Sickersträngen in den übrigen Bereichen (üB) realisierbar

Ist dies nicht möglich, so ist ein hydrogeologischer Nachweis zu erbringen. In diesem Fall sind für eine Ableitung in ein Gewässer entsprechende Rückhaltemassnahmen vorzusehen. Das benötigte minimale Retentionsvolumen resp. die maximale Ableitungsmenge kann mittels entsprechendem Berechnungsinstrument abgeklärt werden.

Liegt das Bauvorhaben gemäss Versickerungskarte in einem Bereich, in welchem keine über die natürliche Belastung hinausgehende Versickerung möglich ist, wird kein Nachweis verlangt.

Bei erheblichen Veränderungen oder Neubauten müssen Ableitungen von Meteorwasser in ein Gewässer saniert werden. Jede neue Einleitung in ein Gewässer erfordert zusätzlich eine fischereirechtliche Bewilligung.

Dacheindeckungen

Für Stallbauten werden vermehrt Dacheindeckungen aus Metall verwendet. Der Einsatz von unbeschichteten Metallen oder nicht korrosionsbeständigen Beschichtungen bei Dacheindeckungsmaterialien kann zu erheblichen Schwermetallemissionen (z.B. Kupfer, Zink, Blei etc.) führen. Bei Dachflächen über 50 m2 müssen daher geeignete Massnahmen (Schwermetalladsorber) zur Behandlung des Dachabwassers vorgenommen werden. Alternativ kann auch der Nachweis der genügenden Korrosionsbeständigkeit (mind. 15 Jahre) des Dacheindeckungsmaterials erbracht werden.

Dacheindeckungen aus konventionellen Materialien wie Eternit, Ziegel, o.ä. sind unbedenklich und daher zu empfehlen.

»» Link zum KBOB-Merkblatt Metalle für Dächer und Fassaden

Allgemeine Publikationen

Regenwasserbewirtschaftung Berechnungstool Dimensionierung von Retentionsanlagen

Regenwasserbewirtschaftung Praxisordner

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35