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Terrainveränderungen ausserhalb der Bauzone

Terrainveränderungen sind vollständige oder teilweise Veränderungen des Aufbaus von Böden durch Auf- oder Abtrag von unverschmutztem Bodenmaterial. Der Begriff "Terrainveränderungen" umfasst im Merkblatt Geländeveränderungen, Aufschüttungen, Auffüllungen, Ab- und Aufhumusierungen, Niveauausgleiche und Bodenaufwertungen. 

Terrainveränderungen ausserhalb der Bauzone können nur bewilligt werden 

  • unmittelbar bei einem Bauobjekt 
  • oder wenn dadurch die  Bodenfruchtbarkeit deutlich verbessert wird.

Topografisch bedingte Bewirtschaftungserschwernisse ortsüblicher Art oder Bewirtschaftungseinschränkungen bei natürlich gewachsenen Böden mit standorttypischer Bodenfruchtbarkeit berechtigen nicht zu einer Terrainveränderung.

Die Regeln für Terrainveränderungen ausserhalb der Bauzone sind im Merkblatt "Terrainveränderungen ausserhalb der Bauzone" und dem zugehörigen Verfahrensschema zusammengefasst. Mit einer Ausnahme sind alle Terrainveränderungen baubewilligungspflichtig. Bei Terrainveränderungen grösser als 5'000 m2 ist der Beizug einer bodenkundlichen Baubegleitung notwendig. Bei kritischen Verhältnissen (z.B. hohe Tongehalte, Vernässung) wird eine bodenkundliche Baubegleitung auch bei kleineren Flächen empfohlen. 

Das Resultat einer Terrainveränderung ist ein hochwertiger, fruchtbarer Boden mit korrektem Bodenaufbau und ausreichenden Mächtigkeiten der verschiedenen Horizonte. Es darf nur unverschmutztes, geeignetes Material eingesetzt werden.

Notwendige Baugesuchsunterlagen

Bei Baugesuchen für landwirtschaftliche Bauten sind zwingend die folgenden zusätzlichen Planunterlagen und Deklarationen erforderlich:

  • Situationsplan mit vermassten Schnitten des Bauobjektes und des angrenzenden Geländes;
  • eine Massenbilanz über den Aushub, die Wiederverwertung und die Abfuhr von Bodenmaterial – getrennt nach Ober- und Unterboden sowie dem mineralischen Aushub;
  • ein Bodenschutzkonzept bei Bauprojekten, bei denen gewachsener Boden abgetragen oder umgelagert wird. Als Raster für ein Bodenschutzkonzept kann das beiliegende Formular "Bodenschutz bei Terrainveränderungen kleiner als 5'000 m2" genutzt werden.

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35