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Hofdünger: Zu- und Wegfuhr

Mit der Umsetzung der Agrarpolitik 2014-2017 wurde das schweizweite System zur Erfassung der Hofdüngerflüsse, kurz HODUFLU, eingeführt. Alle Betriebe, welche Hof- oder Recyclingdünger wegführen, müssen diesen in HODUFLU erfassen, der Abnehmer die erhaltene Lieferung bestätigen. HODUFLU ist über das Bundesportal www.agate.ch > HODUFLU erreichbar.

Weitere Informationen

Mit der Einführung von HODUFLU für die Erfassung von Hofdüngerverschiebungen wurden die bisherigen Hofdüngerverträge, welche jeweils vorgängig durch den Kanton genehmigt werden mussten, abgeschafft. Auf privatrechtlicher Basis können weiterhin Lieferverträge zwischen Abgeber und Abnehmer abgeschlossen werden.

Betriebe, welche Hof- oder Recyclingdünger zuführen, müssen einen Bedarf für zusätzlichen Dünger nachweisen können. Abgeberbetriebe, d.h. Betriebe mit einem Überschuss an Dünger, müssen die Lieferungen innert 30 Tagen nach Abgabe in HODUFLU korrekt erfassen und durch den Abnehmer bestätigen lassen.

Anrechnung der Lieferung in die gesamtbetriebliche Nährstoffbilanz

Die im Erntejahr erfolgten und im System erfassten Lieferungen sind für die Berechnung der gesamtbetrieblichen Nährstoffbilanz verbindlich. Rückwirkend können keine Lieferungen anerkannt oder korrigiert werden. Die Verwaltung der Hofdüngerflüsse in HODFULU ist zur Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) sowie der Vorschriften der Gewässerschutz- und Landwirtschaftsgesetzgebung zwingend.

»» Link zum Internetportal agate Hofdüngerflüsse

Lieferungen in die gesamtbetriebliche Nährstoffbilanz

Die im Erntejahr erfolgten und im System erfassten Lieferungen sind für die Berechnung der gesamtbetrieblichen Nährstoffbilanz verbindlich. Rückwirkend können keine Lieferungen anerkannt oder korrigiert werden. Die Verwaltung der Hofdüngerflüsse in HODFULU ist zur Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) sowie der Vorschriften der Gewässerschutz- und Landwirtschaftsgesetzgebung zwingend.

»» Link zum Internetportal agate Hofdüngerflüsse

Eigenverantwortung der Landwirte

Mit der Einführung des lieferscheinbasierten Systems HODUFLU fällt die vorgängige Kontrolle und Genehmigung der Hofdüngerabgaben resp. -annahmen weg und damit auch die automatische Berechnung der Plan-Nährstoffbilanzen. Dies bedeutet mehr Eigenverantwortung für den Landwirt sowie eine umsichtige und langfristige Planung des betrieblichen Nährstoffhaushaltes. Wir empfehlen bei betrieblichen Änderungen die Berechnung einer Plan-Nährstoffbilanz durch die landwirtschaftliche Beratung Appenzell Ausserrhoden.

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35