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Radon

Radon ist ein natürlich vorkommendes, radioaktives Edelgas. Es entsteht beim Zerfall von Uran-238, welches in Gesteinsmineralien im Untergrund vorkommt.

Radon kann durch Risse und Spalten aus dem Untergrund an die Erdoberfläche gelangen. Dies ist normalerweise kein Problem, da Radon im Freien verdünnt wird. Dringt Radon jedoch in Gebäude ein, kann es sich dort unter ungünstigen Umständen anreichern und gesundheitsschädliche Konzentrationen erreichen. Radon ist farblos, geruchlos und kann daher nicht wahrgenommen werden. Gesundheitliche Auswirkungen machen sich erst nach vielen Jahren bemerkbar.

Risiko durch erhöhte Radonkonzentrationen

Radon ist nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs und verursacht nahezu 10 % der Lungenkrebsfälle in der Schweiz. In der Eidgenössischen Strahlenschutzverordnung wurde daher 2018 ein verschärfter Referenzwert von 300 Bq/m3* festgelegt. Dieser gilt für Räume, in welchen sich Personen während mehreren Stunden pro Tag aufhalten. Wird dieser Wert überschritten, müssen Massnahmen ergriffen werden, um die Radonkonzentration zu reduzieren. Die Verantwortlichkeit liegt bei den Eigentümern der Gebäude.

* Bequerel (Bq) ist die Masseinheit der Radioaktivität.
1 Bq entspricht einem radioaktiven Zerfall pro Sekunde
.

Situation in Appenzell Ausserrhoden

In Appenzell Ausserrhoden wurden bereits seit Anfang der 90er Jahre im Rahmen diverser Messkampagnen Radonmessungen in Wohnhäusern und öffentlichen Gebäuden durchgeführt. Dabei hat sich gezeigt, dass das Risiko für erhöhte Radonkonzentrationen eher gering ist. In über 600 ausgemessenen Häusern wurden lediglich vier Überschreitungen des damals gültigen Grenzwerts von 1'000 Bq/m3 festgestellt. Untersucht wurden Gebäude, die über mindestens einen Raum im Untergeschoss mit Naturboden verfügen. Die Wahrscheinlichkeit eines Eindringens von Radon ist in Gebäuden mit Naturböden am höchsten.

Detaillierte Informationen finden sich im Zwischenbericht 2012 "Radon im Kanton Appenzell Ausserrhoden".

Messungen in Wohnräumen

Die Radonkonzentration kann auf einfache Weise mittels sogenannter Dosimetern (siehe Bild) gemessen werden. Die Dosimeter werden während mindestens 90 Tagen - vorzugsweise während der Heizperiode - in Wohnräumen aufgestellt und anschliessend an eine anerkannte Messstelle zur Auswertung gesendet.

Für private Messungen können Dosimeter über eine anerkannte Messstelle bezogen werden. Pro Messung ist mit Kosten von ca. Fr. 70.-- bis Fr. 100.-- zu rechnen. Die Messdaten werden anschliessend in die Radon-Datenbank des Bundes eingetragen und sind für die kantonalen Behörden einsehbar.

»» Link zur Liste der anerkannten Radon-Messstellen des Bundesamtes für Gesundheit.

Überprüfung der öffentlichen Schulen und Kindergärten

Am 1. Januar 2018 trat die revidierte Strahlenschutzverordnung in Kraft. Diese verpflichtet den Kanton dafür zu sorgen, dass in Schulhäusern und Kindergärten die Radonbelastung gemessen wird. Wird der Referenzwert überschritten, ordnet der Kanton innert 3 Jahren eine Sanierung an.

Das Amt für Umwelt führte in der Heizperiode 2018/2019 in allen Ausserrhoder Gemeinden Radonmessungen in den öffentlichen Schulhäusern und Kindergärten durch. Die Auswertung der Messresultate zeigt, dass die Radonbelastung gering ist. Lediglich in 10 Schulen oder Kindergärten wurde der vom Bund festgelegte Referenzwert überschritten. Der Referenzwert gilt als Zielwert der Radonkonzentrationen bei Neubauten und nach Sanierungen und stellt bei weitem noch keine wesentliche Gesundheitsbelastung dar. Während der Heizperiode 2019/20 werden in den betroffenen Gebäuden Nachmessungen durchgeführt und danach allenfalls die erforderlichen Sanierungsfristen festgelegt.

Diese kürzlich durchgeführten Nachmessungen haben die leichten Grenzwertüberschreitungen in 10 Schulen/Kindergärten bestätigt – vorwiegend betroffen sind alte Werkräume im Erdgeschoss. Die betroffenen Gemeinden als Eigentümerinnen der Gebäude wurden aufgefordert, technische oder bauliche Massnahmen bis spätestens bei den nächsten Umbauarbeiten umzusetzen, um eine Reduktion der Radongaskonzentrationen unter den Referenzwert zu erreichen. Oft genügen aber schon einfache Sanierungsmassnahmen oder der Verzicht auf die Nutzung der betroffenen Räume.

Schutzmassnahmen / Sanierungen

Ist die Radonkonzentration in bewohnten Räumen zu hoch, kann diese in der Regel durch Umsetzung einfacher Massnahmen auf ein unbedenkliches Mass herabgesetzt werden.

  1. Verhindern des Eindringens von Radon ins Gebäude:
    Weist das betroffene Gebäude in erdberührenden Räumen offensichtlich Undichtigkeiten gegenüber dem Untergrund auf, sind diese abzudichten. Der häufigste Eintrittsort in Gebäude sind unbefestigte Naturkeller. Falls auf den Naturkeller verzichtet werden kann, empfiehlt es sich, den Boden abzudichten (Betonbelag). Ebenfalls wichtig sind luftdichte Zu- und Ableitungen für Strom, Wasser, Abwasser etc. Sichtbare Risse in der Bodenplatte oder dem erdberührenden Mauerwerk können mit Silikon abgedichtet oder mit einem dichten Anstrich versiegelt werden.
     
  2. Barriere zwischen unbewohnten und bewohnten Räumen:
    Fast immer dringt Radon im untersten Geschoss (Keller oder erdberührendes EG) in das Gebäude ein. Sind diese Räume nicht bewohnt, gefährdet dort eine erhöhte Radonkonzentration niemanden. Es gilt aber zu verhindern, dass Radon aus belasteten, unbewohnten Bereichen in den Wohnbereich gelangen kann. Dies kann durch den Einbau dichter Türen oder das Abdichten bestehender alter Türen erfolgen. In Holzhäusern sollten die Kellerdecken abgedichtet werden. Auch durch Kabelkanäle kann Radon in den Wohnbereich gelangen; solche Kanäle sollten daher ebenfalls abgedichtet werden.
     
  3. Lüften:
    Eine weitere einfache Massnahme besteht darin, bereits ins Gebäude eingedrungenes Radon ins Freie abzuleiten. Falls energetisch vertretbar, ist der Keller - insbesondere während der Heizperiode - möglichst oft zu lüften. Permanent schräg gestellte Fenster oder der Einbau eines kleinen Ventilators reduzieren die Radonkonzentration fast immer auf ein unbedenkliches Mass.


Helfen die beschriebenen einfachen Massnahmen nicht weiter, sollten Sie Kontakt mit einem Radonspezialisten aufnehmen oder sich an das Amt für Umwelt wenden. Weitergehende Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit.

Radonschutz im Baubewilligungsverfahren (Gemeinden)

Seit dem 1.1.2018 ist die revidierte Strahlenschutzverordnung in Kraft und mit ihr die neuen Regelungen im Bereich Radonschutz. Unter anderem heisst es, dass die Baubewilligungsbehörde ab dem Jahr 2020 die Gebäudeeigentümer oder den Bauherrn im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens für Neu- und Umbauten auf die Anforderungen dieser Verordnung betreffend Radonschutz aufmerksam macht, soweit dies sinnvoll ist.

Das Bundesamt für Gesundheit BAG legt in der Radon-Wegleitung in Kapitel 4 die Integration des Radonschutzes in das Baubewilligungsverfahren fest und definiert, wann eine Information der Baugesuchsteller sinnvoll ist. 

Die Ausserrhoder Gemeinden wurden über den Radonschutz im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens informiert. Das Augenmerk richtet sich vorwiegend auf Neu-/Umbauten von Naturkellern und erdberührenden Räumen mit Personenaufenthalt.

»» Links zum Informationsblatt Radonschutz im Baubewilligungsverfahren bei Neu- und Umbauten und zu den Mustertexten.

Publikationen und weiterführende Informationen

Radonschutz im Baubewilligungsverfahren bei Neu- und Umbauten Informationsblatt

Zwischenbericht 2012 Radon im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Nationaler Radon Aktionsplan 2021 - 2030
Link zur themenbezogenen Seite beim Bundesamt für Gesundheit

 

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35