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Jugendschutz

Jugendliche reagieren stärker auf Alkohol als Erwachsene und verunfallen besonders häufig, wenn Alkohol im Spiel ist. Die gesetzlichen Grundlagen sind klar:

  • Es ist verboten Bier, Wein und Apfelwein an Jugendliche unter 16 Jahren sowie Spirituosen, Alcopops und Aperitifs an Jugendliche unter 18 Jahren zu verkaufen.
  • Alkoholische Getränke dürfen nicht mit Angaben und Abbildungen versehen werden, die sich speziell an Jugendliche unter 18 Jahren richten.
  • Am Verkaufspunkt ist ein gut sichtbares Schild anzubringen, auf welchem in gut lesbarer Schrift darauf hingewiesen wird, dass die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche verboten ist.

Mehr Informationen zum Jugendschutz finden Sie auf der Website der Ausserrhoder Beratungsstelle für Suchtffragen.

Zusätzliche Informationen

Amt für Wirtschaft und Arbeit

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 31
F: +41 71 353 62 59