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Steuererleichterungen

Im Rahmen der Regionalpolitik unterstützt der Bund die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen und die Erhöhung derer Wertschöpfung. Gestützt auf Art. 12 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik können Steuererleichterungen an industrielle Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleistungsbetriebe gewährt werden, die neue Arbeitsstellen schaffen oder bestehende neu ausrichten. Die Steuererleichterungen bei der direkten Bundessteuer sind pro Vorhaben auf maximal 10 Jahre beschränkt (gemäss Steuerharmonisierungsgesetz) und sie werden nur gewährt, wenn der Kanton sich im gleichen Umfang beteiligt.

Seit dem 1. Juli 2016 gelten für Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik betragsmässige Obergrenzen. Diese liegen jährlich bei 95'000 Fr. pro neu zu schaffenden und 47'500 Fr. pro zu erhaltenden Arbeitsplatz. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden können Vorhaben in den Gemeinden Bühler und Wolfhalden von diesem Instrument profitieren. 

Firmen, die eine Steuererleichterung beantragen wollen, reichen ihr Gesuch mit detaillierten Business- und Finanzplänen, Projektbeschreibungen und einer Schätzung der Investitionssumme der kantonalen Steuerverwaltung ein. Diese prüft alle Gesuche in Absprache mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit. Der Regierungsrat entscheidet anschliessend in Absprache mit der Standortgemeinde.

Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen seit 1. Januar 2023

Zusätzliche Informationen

NRP-Fachstelle

Obstmarkt 3
9102 Herisau

Diego Probst

Projektleiter
T: +41 71 353 64 43
F: +41 71 353 62 59