Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat im Sommer 2015 beschlossen, die kantonalen Förderungen für Arealentwicklungen und Altbausanierungen weiterzuführen und diese im Jahr 2016 noch über einen Verpflichtungskredit des Regierungsprogrammes 2012-2015 zu finanzieren.
Um sicherzustellen, dass ab 2017 die zwei erfolgreichen Projekte „Arealentwicklung“ und „Haus-Analyse“ aus dem Regierungsprogramm 2012-2015 weitergeführt werden, aber auch um die strategischen Ziele des neuen Regierungsprogramms 2016–2019 umsetzen zu können, wird eine Teilrevision des Baugesetzes vorgenommen. So soll ein Artikel im Gesetz die Möglichkeit zur Förderung von Altbausanierungen oder Arealentwicklungen mit kantonalen Beiträgen oder Leistungen festschreiben.
Der Gesetzesentwurf kann hier eingesehen werden. Der Kantonsrat wird das Geschäft an seiner Sitzung vom 13. Juni beraten.