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Lärmschutz

Die wichtigste Lärmquelle in der Schweiz ist mit Abstand der Strassenverkehr. Das Umweltschutzgesetz und die seit 1987 geltende Lärmschutzverordnung verpflichten die Strasseneigentümer zur Sanierung von Strassenabschnitten, die übermässigen Lärm verursachen. In Appenzell Ausserrhoden die gehören verkehrsorientierten, stark frequentierten Strassen mehrheitlich dem Kanton. Die konkrete Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe läuft seit 2008 über die Programmvereinbarungen im Umweltbereich zwischen Bund und Kantonen. Gemäss Artikel 17 der Lärmschutzverordnung  muss die Lärmsanierung der Kantons- und Gemeindestrassen bis zum 31. März 2018 abgeschlossen sein. Die Sanierungspflicht besteht nach Ablauf dieser Frist weiterhin, aber die Strasseneigentümer können danach keine Bundesbeiträge mehr geltend machen.

Lärmbelastungskataster entlang Kantonsstrasse
Übersicht Stand der Sanierungen 2. Generation vom 1. September 2021

Zusätzliche Informationen

Tiefbauamt

Kasernenstrasse 17 A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 07

Sachbearbeiter

Othmar Thür
Tel.: +41 71 353 65 10
othmar.thuer@clutterar.ch