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COVID

Corona-Virus und Kulturförderung

Nach Aufhebung aller sanitarischen Massnahmen Ende März 2022 sind die Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie die Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich Ende Juni 2022 ausgelaufen. Es können keine Gesuche mehr eingegeben werden.

Gesuche für Beiträge an Transformationsprojekte sind per Ende November 2022 ausgelaufen. Es können keine Gesuche mehr eingereicht werden.

Die Frist für Gesuche um Nothilfe an den Verein Suisseculture Sociale wurde per Ende November 2022 beendet.

Die Website wird regelmässig aktualisiert (Stand 22. Dezember 2022).

Zusätzliche Informationen

Amt für Kultur

Landsgemeindeplatz 5
9043 Trogen
T: +41 71 353 67 48

Auskunft & Beratung

Für Fragen ist Ursula Steinhauser Ansprechperson. Bitte kontaktieren Sie uns unter der Email-Adresse kultur@clutterar.ch. Wir helfen Ihnen gerne weiter.