Inhalt

Hauptanliegen

Hauptaufgabe der Kulturförderung ist die ideelle und materielle Unterstützung von kulturellen Institutionen und privaten Kulturschaffenden, die Kulturvermittlung, Vernetzung, Koordination und Beratung. Sie lässt sich dabei leiten von drei Hauptanliegen:

  • Zum Ersten soll die «kulturelle Streusiedlung» als das charakteristische Merkmal des Kulturlebens im Kanton durch Kooperationen und Netzwerke erhalten und gestärkt werden.
  • Zum Zweiten soll das inspirierende Spannungsfeld zwischen Volkskultur und zeitgenössischen Kunstformen besondere Beachtung geniessen.
  • Zum Dritten sollen möglichst viele Bevölkerungsgruppen zur Auseinandersetzung mit Kultur angeregt und kooperative Modelle kultureller Eigenaktivitäten unterstützt werden.

Zusätzliche Informationen

Amt für Kultur

Landsgemeindeplatz 5
9043 Trogen
T: +41 71 353 67 48