Inhalt

Leitsätze

Im Kulturkonzept 2021 sind die Leitsätze der Kulturförderung mit Aufgaben und Zielen wie folgt festgehalten:

  1. Der Kanton sichert die kulturelle Grundversorgung (Service public).
  2. Der Kanton fördert die Pflege der kulturellen Eigenart und Vielfalt.
  3. Der Kanton fördert das künstlerische Schaffen sowie die Pflege des kulturellen Erbes und unterstützt die Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur.
  4. Der Kanton fördert die Kulturvermittlung, den Kulturaustausch und die Vernetzung aller Akteur*innen der Kulturlandschaft.
  5. Die Kulturförderung schafft und ermöglicht Freiräume.
  6. Die Kulturförderung trägt zu einem Klima der Kreativität und der Auseinandersetzung bei.
  7. Die Kulturförderung setzt auf künstlerische Qualität und fördert diese nach ausgewiesenen Kriterien.
  8. Die Kulturförderung achtet die gesellschaftliche Diversität und unterstützt insbesondere Projekte, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das nichtkommerzielle Kunstschaffen fördern.
  9. Der Kanton kann eigene kulturelle Auftritte und Projekte realisieren
  10. Die Kulturförderung stärkt das kulturelle Profil des Kantons und trägt damit zur Standortattraktivität und touristischen Anziehungskraft bei.

Zusätzliche Informationen

Amt für Kultur

Landsgemeindeplatz 5
9043 Trogen
T: +41 71 353 67 48