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Schulgeldvereinbarungen
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden gehört verschiedenen interkantonalen Schulgeldvereinbarungen an. Im Rahmen dieser Vereinbarungen leistet der Kanton Beiträge, unabhängig der finanziellen Möglichkeiten der Auszubildenden und deren Eltern. Diese Beiträge ermöglichen den Schülerinnen und Schülern bzw. den Studierenden aus Appenzell Ausserrhoden den Zugang zu den verschiedenen Bildungsinstitutionen unter den gleichen Bedingungen, wie es den Auszubildenden aus den jeweiligen Standortkantonen oder den Trägerkantonen möglich ist. Die Beiträge werden direkt den Schulen überwiesen. Sie werden unabhängig der Gewährung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendien und Darlehen) ausgerichtet.
Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Schulgeldvereinbarungen:
Sekundarstufe II
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Die Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (RSA Regionales Schulabkommen der EDK-Ost) vom 1. März 2001 regelt den Zugang und die finanziellen Leistungen der Kantone für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Gymnasien, Berufsbildung und Zusatzausbildungen der Pädagogischen Hochschulen der EDK-Ost für bereits ausgebildete Lehrpersonen [Übergangsangebot]). Das RSA funktioniert nach dem A-la-carte-Prinzip: Jeder Kanton entscheidet, für welche Schulen er Beiträge leisten will. Ein Anhang listet die angebotenen Schulen und die Zahlungsbereitschaft der Kantone auf. Den Anhang des Regionalen Schulabkommens (RSA) der EDK-Ost - und weiterführende Informationen finden Sie hier.
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Die Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte (HBV) vom 20. Februar 2003 regelt den interkantonalen Zugang und die Abgeltungen für spezifisch strukturierte Ausbildungsgänge zur Förderung von Hochbegabten in allen Bereichen. Diese Vereinbarung wird durch das Amt für Volksschule und Sport betreut. Den Anhang und weiterführende Informationen finden Sie hier.
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Die Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschulvereinbarung BFSV) vom 22. Juni 2006 regelt die Abgeltung der Vereinbarungskantone an die Kosten des beruflichen Unterrichts sowie an die Kosten der beruflichen Vollzeitausbildung. Alle Kantone (ausser ZH und SG) sowie das Fürstentum Liechtenstein sind dieser Vereinbarung beigetreten. Diese Vereinbarung wird durch die Abteilung Berufsbildung betreut. Den BFSV-Anhang und weiterführende Informationen finden Sie hier.
Tertiärstufe A
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Die Interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV) vom 12. Juni 2003 ist auf Beginn des Studienjahres 2005/2006 in Kraft getreten. Sie löst die erste Fachhochschulvereinbarung für die Jahre 1999 bis 2005 ab. Alle Kantone (ausser NE) und das FL sind der Vereinbarung beigetreten. Die FHV-Anhänge und weiterführende Informationen finden Sie hier.
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Die Interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV) vom 20. Februar 1997 regelt den gleichberechtigten interkantonalen Zugang zu den Universitäten und die Abgeltung der Kantone an die Universitätskantone. Alle Kantone sowie das Fürstentum Liechtenstein sind dieser Vereinbarung beigetreten. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Tertiärstufe B
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a) Die Interkantonale Vereinbarung über die Höheren Fachschulen (HFSV) bildet seit dem Studienjahr 2015/2016 die Grundlage für den gleichberechtigten Zugang der Studierenden zu den Bildungsgängen von Höheren Fachschulen (HF). Die HFSV regelt namentlich die Höhe der Beiträge, welche ein Kanton für den ausserkantonalen Schulbesuch seiner Studierenden leistet. Den HFSV-Anhang und weiterführende Informationen finden Sie hier.
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b) Die Vorbereitungskurse auf die Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen sind nicht Teil der HFSV. Weiterführende Informationen zur Subventionierung der Vorbereitungskurse finden Sie hier.
Diese beiden Vereinbarungen werden durch die Abteilung Berufsbildung betreut.
Im Weiteren unterhält der Kanton Appenzell Ausserrhoden mit folgenden Bildungsinstitutionen bilaterale Abkommen (* Trägerkanton):
- Gymnasium St. Antonius Appenzell AI
- Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St. Gallen / Sargans (ISME)*. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
- OST - Ostschweizer Fachhochschule*. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
- Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik (HfH) Zürich*. Weiterführende Informationen finden Sie hier.