Inhalt
Logopädie-Therapie

Leitung

Daniel Looser
Team Hinterland

Liliane Güney

Andrea Kobler

Daniel Looser

Astrid Rohner

Olivia Clerici

Katharina Stricker

Sylvia Schwanke
Dagmar Martin
Team Mittelland



Nicole Schetter
Schulhausstr. 5


Sibylle Engeli
Team Vorderland

Jasmin Mannweiler-Eberle
Heidenerstrasse 1


Ralph Herling

Melanie Spirig

Sylvia Schwanke
Unsere Grundsätze
Die Sprache hat im Leben eines jeden Menschen eine zentrale Bedeutung. Sie ist unser wichtigstes Kommunikationsmittel und ermöglicht den Zugang zum Mitmenschen. Die Logopädie unterstützt das Kind, zur Sprache zu finden und in einen Austausch mit der Umwelt zu kommen. Unser Ziel ist, dass das Kind seine Gedanken gut verständlich mitteilen kann und die Aussagen anderer versteht.
Wir arbeiten dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes entsprechend wertschätzend fördernd, ermutigend, spielend und handelnd.
Unser Angebot
Wir bieten Abklärung, Therapie und Beratung an, sind präventiv tätig und zuständig für die Erfassung des Standes der Sprachentwicklung in Kindergarten und Basisstufe.
Eine Kontaktaufnahme empfehlen wir bei:
- Sorgen betreffend der Sprachentwicklung des Kindes
- Auffälligem Kommunikationsverhalten
- Ab 2. Lebensjahr: Ausbleiben von ersten Wörtern
- Ab 3. – 4. Lebensjahr: Unverständlicher Aussprache, Äusserungen in einzelnen, wenigen Wörtern, auffälligem Redefluss wie z.B. Stottern
- Ab 4. – 5. Lebensjahr: Schwierigkeiten in der Laut- und Satzbildung und beim Verstehen von Sprache
- Ab 6. – 7. Lebensjahr: Deutlichen Schwierigkeiten beim Erlernen von Lesen und Schreiben
- Länger anhaltender Heiserkeit
Nach erfolgter Abklärung besprechen wir gemeinsam mit den Betroffenen das weitere Vorgehen. Wir arbeiten mit Eltern, Lehrpersonen und weiteren Fachpersonen zusammen.
Die Logopädie ist ein Angebot des Kantons, freiwillig und für alle Eltern kostenlos. Logopädinnen und Logopäden sind der Schweigepflicht unterstellt.
Kontakt und Anmeldung
Eltern, Lehrpersonen und Fachpersonen können telefonisch mit uns in Kontakt treten. Die Anmeldung für eine Abklärung erfolgt schriftlich mit dem Einverständnis der Eltern.