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Gesuch um Anpassung der vorläufigen Steuerrechnung

Im System der einjährigen Gegenwartsbesteuerung erhalten Sie für das laufende Steuerjahr eine vorläufige Rechnung. Erst im Folgejahr, nachdem Sie die Steuererklärung eingereicht haben, können wir Ihnen eine definitive Schlussrechnung zustellen.

Damit hohe Nachzahlungen oder Rückerstattungen vermieden werden können, empfehlen wir Ihnen, eine Anpassung der vorläufigen Steuerrechnung aufgrund des voraussichtlichen steuerbaren Einkommens und/oder Vermögens zu verlangen.

Bitte beachten Sie auch den Ausgleichszins.
 
Ich wünsche eine angepasste vorläufige Rechnung mit folgenden Einkommens- und Vermögensfaktoren.
(alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden)

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Zusätzliche Informationen

Kantonale Steuerverwaltung

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Kasernenstrasse 2
9100 Herisau
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F: +41 71 353 63 11

Technischer Support Online-Steuererklärung / Steuerportal
Tel.: +41 71 353 62 97 / support@clutterar.ch

Allgemeine Veranlagungsfragen
Tel.: +41 71 353 63 21

Fragen zur Rechnungsstellung
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Fristverlängerungen
Tel.: +41 71 353 62 90

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Montag bis Donnerstag
13.30 bis 17.00 Uhr

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Bei Voranmeldung sind Besprechungen zu anderen Zeiten möglich.