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Auskünfte und Beratung zu Diskriminierungsfragen

Ein wichtiger Teilbereich des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP) ist der  Diskriminierungsschutz. Die Hauptmassnahme innerhalb dieses Bereichs ist das Beratungsangebot bei Diskriminierungsfragen. Die Beratungsstelle gegen Rassismus und Diskriminierung (Tel. 071 544 93 85)  in St. Gallen ist bei der HEKS angesiedelt und ist ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Kanton St. Gallen.

Die Beratungsstelle bearbeitet Fälle im Bereich der rassistischen Diskriminierung bearbeiten. Rassistische Diskriminierung ist jede Praxis, die Menschen aufgrund physiognomischer Merkmale, ethnischer Herkunft, kultureller Merkmale (Sprache, Name) und oder religiöser Zugehörigkeit ungleich behandelt. (Quelle: Eidg. Fachstelle für Rassismusbekämpfung FRB).

Die Stelle bietet qualifizierte Beratung für

  • Personen oder Angehörige von Personen, die sich aufgrund ihres Aussehens, ihrer Herkunft, Religion oder anderer kultureller Merkmale diskriminiert fühlen,
  • Personen, die der Diskriminierung bezichtigt werden,
  • Organisationen und Fachpersonen.

Das Beratungsangebot steht für Personen, welche im Kanton Appenzell Ausserrhoden wohnen, kostenlos zur Verfügung.

Bitte beachten Sie dazu die entsprechende Medienmitteilung und die Angebotskarte. 

Zur Angebotsseite von HEKS Ostschweiz.

Projektverantwortliche: Carina Zehnder

Rassismus und Diskriminierung

Diskriminierungen aufgrund der Herkunft, Hautfarbe, Religion, der Lebensweise oder der Sprache kommen in allen Lebensbereichen unserer Gesellschaft vor. Menschen anderer Nationalitäten werden bei der Wohnungssuche benachteiligt oder am Arbeitsplatz von Kollegen oder Vorgesetzten abgelehnt. Ausländische Kinder und Jugendliche leiden unter Mobbing in der Schule oder werden bei der Lehrstellensuche nicht berücksichtigt. Auch klagen Betroffene über Diskriminierungen in der öffentlichen Verwaltung. Manchmal werden Menschen auch zu Unrecht als «Rassist oder Rassistin» bezichtigt (HEKS, 2020).

Die  Beispiele  für  Diskriminierung  und  Rassismus  sind  zahlreich.  Wo  steht  die  Schweiz,  was  den  Schutz  davor  angeht?  Auf  dem  Papier  hat  sie  Fortschritte  gemacht.  Aber  es  gibt  noch  viele  Lücken,  auch  wenn  in  der  Bundesverfassung  ein  Gleichheitsgebot  und  ein  Diskriminierungsverbot  existieren.  Letzteres  fand  mit  der  Verfassungsrevision  von  1999  Eingang  und  lautet:  «Niemand  darf  diskriminiert  werden,  namentlich  nicht  wegen  der  Herkunft,  der  Rasse,  des  Geschlechts,  des  Alters,  der  Sprache,  der  sozialen  Stellung,  der  Lebensform,  der  religiösen,  weltanschaulichen  oder  politischen  Überzeugung  oder  wegen  einer  körperlichen,  geistigen  oder  psychischen  Behinderung.»  Die  Liste  ist  absichtlich  nicht  abschliessend,  damit  auf  Veränderungen  reagiert  werden  kann.  Daneben  existieren  auf  Bundesebene  die  Rassismus-Strafnorm  und  das  Bundesgesetz  zur  Gleichstellung  von  Menschen  mit  Behinderung (Amnesty International, Schweizer Sektion, 2020). 

Weitere Informationen zum Thema:

Zusätzliche Informationen

Abteilung Chancengleichheit

Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 26