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Projektförderung

Möchten Sie ein Angebot oder Projekt zur Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann, Familien/Jugend und/oder Integration von Migrantinnen und Migranten aufgleisen? 

Interessenverbände, Vereine, Institutionen, Behörden etc. können Gesuche stellen, die einen Beitrag an das öffentliche und gesellschaftliche Leben in einem oder in mehreren Bereichen von Chancengleichheit, Familien und Integration leisten. Vom Vorhaben sollen nicht Einzelpersonen, sondern mindestens eine Bevölkerungsgruppe des Kantons profitieren.

Wichtig: Die Förderrichtlinien informieren Sie über Förderformen, -grundsätze und -voraussetzungen (siehe insbesondere Kapitel 8, ab Seite 11).

Fördergesuche müssen mittels Gesuchsformular eingereicht werden.

Stiftungen im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Eine aktuelle Übersicht über die gemeinnützigen Stiftungen in Appenzell Ausserrhoden finden Sie auf der Seite der Stiftungsaufsicht

Im Bereich Kinder-Jugendliche-Familien gibt es diverse Unterstützungsangebote. Eine Übersicht erhalten Sie in diesem Dokument.

NEU: ROKJ St.Gallen - Appenzell. ROKJ unterstützt die Integration von sozial oder wirtschaftlich benachteiligten Kindern und Jugendlichen durch die Förderung ihrer Potenziale und Talente.

Bundesfinanzhilfen

Die Richtlinien betreffend Bundesfinanzhilfen für Ihr Projekt zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben finden Sie hier.

Die Eidgenössischen Migrationskommission unterstützt diverse Projekte, Informationen dazu gibt es auf ekm.admin.ch.
Aktuell ist das Programm «Neues Wir». Es stärkt die kulturelle Teilhabe, die soziale Kohäsion und ein vielstimmiges Wir-Gefühl.

Schon etwas länger läuft das Programm «citoyenneté» - mitreden, mitgestalten, mitentscheiden. 

Projekteingaben können für beide Programme über das Gesuchsformular auf integrationsfoerderung.admin.ch gemacht werden.

Zusätzliche Informationen

Abteilung Chancengleichheit

Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 26