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Anmeldung von Neuzugezogenen

Für die Anmeldung von Neuzuzügern und Neuzuzügerinnen sind die Einwohnerdienste der Wohngemeinde zuständig. Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Zuzug bei der Gemeinde melden.
- Zu der Liste mit den 20 Gemeinden
- Mehr zum Thema Umzugsmeldung/Neuanmeldungen
- Zur Webiste ch.ch - Die Schweizer Behörden online
Zusätzliche Informationen
Informationsstelle Integration INFI
Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 26
chancengleichheit@clutterar.ch
Kontaktperson: Manuel Baumann, Fachperson Informationsstelle Integration
Weitere Informationen zur Informationsstelle Integration INFI hier
Wichtige Links
- Anmeldung bei Zuzug: Ihre Wohngemeinde
- Aufenthaltsbewilligung und Einbürgerung: Amt für Inneres
- Beratungsstelle für Flüchtlinge
Notfallnummern
- Triagestelle "Ärzte und medizinische Beratung"
- Ambulanz / Sanitätsnotruf: 144
- Polizei: 117
- Feuerwehr: 118
- Toxikologischer Notfalldienst: 145