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Rechte und Pflichten
Rechte

Bundesverfassung
Die Bundesverfassung ist das Grundgesetz der Schweiz. Sie definiert die Grundrechte für das Zusammenleben, die für alle Menschen in der Schweiz Gültigkeit haben. Für Ausländerinnen und Ausländer gibt es zusätzliche Gesetze, wichtig sind vor allem die Aufenthaltsbewilligung und die damit verbundenen Rechte.
Grundrechte
Wichtige Grundrechte in der Schweiz sind (Auswahl):
- Es gilt die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz
- Die Gleichberechtigung von Mann und Frau
- Verbot von Diskriminierung (Beratungsstelle gegen Diskriminierung und Rassismus)
- Es besteht das Recht zur freien Wahl von Religion und Weltanschauung
- Meinungs- und Pressefreiheit
- Recht auf homosexuelle und/oder Heirat gleichgeschlechtlicher Paare
- Keine häusliche oder körperliche Gewalt (Kontakte bei häuslicher Gewalt)
- Für Ausländerinnen und Ausländer gibt es zusätzliche Gesetze, wichtig sind vor allem die Aufenthaltsbewilligung und die damit verbundenen Rechte > Anlaufstelle bei Fragen für Aufenthaltsbewilligung und Einbürgerung
Ungeschriebene Regeln
Neben den Formellen geschriebenen Rechten gibt es auch ungeschriebene Regeln und Gewohnheiten, die im Zusammenleben in der Schweiz eine wichtige Rolle spielen. Diese zu kennen, erleichtert Ihnen einen guten Einstieg in den schweizerischen Alltag.
• Vereinbarungen und Termine sind verbindlich. Ihre verlässliche und pünktliche Einhaltung wird als sehr wichtig erachtet. Bei Verhinderung ist es wichtig, Ihre Gegenüber zu informieren bzw. abzusagen.
• Es wird darauf geachtet, Rücksicht zu nehmen auf andere Menschen, aber auch auf Umwelt und Natur.
Stimm- und Wahlrecht
- Alle volljährigen Schweizerinnen und Schweizer dürfen abstimmen und wählen.
- Ausländerstimmrecht gibt es in den Gemeinden Trogen, Speicher, Wald und Rehetobel, sofern Sie den Nachweis erbringen, dass Sie seit zehn Jahren in der Schweiz sind und davon seit fünf Jahren im Kanton wohnen und ein entsprechendes Begehren stellen.
Petitionsrecht
Alle erwachsenen Personen - also auch Ausländerinnen und Ausländer - haben das Recht, Petitionen an Behörden auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene zu richten. Petitionen können Vorschläge, Beschwerden oder Bitten enthalten.
Rechtsauskünfte
- Advokatur + Notariat La Region, Heiden, Teufen, Herisau, Appenzell, T: +41 71 622 03 03
- Grand & Nisple Rechtsanwälte, Oberer Graben 26, 9000 St.Gallen, T: +41 71 222 40 33
Pflichten

Gesetze und Vorschriften sind verbindlich, Pflichten müssen befolgt werden. Die Bundesverfassung formuliert unter anderem folgende Pflichten:
- Steuerpflicht (Art. 128, 130 BV) (Bund, Kanton, Gemeinde)
- Versicherungspflicht (Art. 111-114, 117 BV)
- Schulpflicht (Art. 19, 62 BV)
- Meldepflicht in der Wohngemeinde. Wohnortwechsel sind bei der alten und neuen Gemeindeverwaltung zu melden. Zivilstandsänderungen (Heirat, Scheidung) sowie Geburt des Kindes sind beim Zivilstandsamt des Wohnorts zu melden.
Ausserdem:
- Landessprache erlernen und Vorsicht vor Schulden sind eine Selbstverständlichkeit
Notfallnummern
Übersicht Nofallnummern
Häusliche Gewalt
Übersicht Häusliche Gewalt/Gesetze/Notfalladressen und Hilfe / Beratungsstellen
- Triagestelle "Ärzte und medizinische Beratung"
- Ambulanz / Sanitätsnotruf: 144
- Die dargebotene Hand: 143, www.143.ch
Die „dargebotene Hand“ ist eine erste Anlaufstelle für Menschen in schwierigen Lebenslagen. Dazu gehören auch alltägliche Sorgen – unabhängig von Alter, kultureller oder konfessioneller Zugehörigkeit. Die Stelle ist rund um die Uhr erreichbar. - Elternnotruf: 0848 35 45 55, www.elternnotruf.ch
Der Elternnotruf ist eine Beratungsstelle für Eltern, die sich mit ihrem Kind in einer belastenden Situation oder in einer Krise befinden. Der Notruf ist rund um die Uhr (24 Stunden) erreichbar. - Feuerwehr: 118
- Polizei: 117
- Rega Schweiz: 1414 / Rega Ausland: +41 333 333 333
Die Rettungsflugwacht Rega transportiert verunfallte und kranke Menschen mit Helikoptern und Flugzeugen. Überlegen Sie sich, bevor Sie anrufen, welches die wichtigsten Informationen sind, die der Notruf erhalten muss: Wo befinden Sie sich? Was ist passiert? Wie ist der Zustand der verunfallten Person? - Toxikologischer Notfalldienst: 145
Das Tox-Zentrum gibt rund um die Uhr (24 Stunden) gratis ärztliche Auskunft bei Vergiftungsfällen und Vergiftungsverdacht. - Pro Juventute: 147
Kostenlose Beratung und Hilfe für Jugendliche.
Links und weitere Informationen
- Anlaufstelle Aufenthaltsbewilligung und Einbürgerung
- Bundesverfassung
- HEKS - Beratungsstelle gegen Diskriminierung und Rassismus
- ch.ch (Das Informationsportal der Schweiz in 5 Sprachen)
- Notfallnummern
- Deutsche Sprache erlernen
- Schuldenberatung in AR
Zusätzliche Informationen
Informationsstelle Integration INFI
Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 26
chancengleichheit@clutterar.ch
Kontaktperson: Manuel Baumann, Fachperson Informationsstelle Integration
Weitere Informationen zur Informationsstelle Integration INFI hier
Wichtige Links
- Anmeldung bei Zuzug: Ihre Wohngemeinde
- Aufenthaltsbewilligung und Einbürgerung: Amt für Inneres
- Beratungsstelle für Flüchtlinge
Notfallnummern
- Triagestelle "Ärzte und medizinische Beratung"
- Ambulanz / Sanitätsnotruf: 144
- Polizei: 117
- Feuerwehr: 118
- Toxikologischer Notfalldienst: 145