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Sozialhilfe

Sozialhilfe und Sozialberatung
Die öffentliche Sozialhilfe hat zum Ziel, soziale Notlagen zu verhindern. Sie unterstützt hilfsbedürftige Personen zum einen in Form von wirtschaftlicher Sozialhilfe und sichert das sozialhilferechtliche Existenzminimum. Zum andern erbringt sie – unabhängig von der wirtschaftlichen Situation und je nach Bedarf – persönliche Hilfe in Form von Sozialberatung.
Reicht ihr Einkommen nicht für den allgemeinen Lebensbedarf und sind alle Möglichkeiten ausgeschöpft, dann wenden Sie sich an Ihre Wohngemeinde. Bei der Abteilung Sozialhilfe & Asyl finden Sie eine Übersicht von häufig gestellten Fragen.
Alimentenbevorschussung und –inkassohilfe
Gehen Unterhaltsbeiträge für das Kind nicht oder nicht rechtzeitig ein, kann bei der zuständigen Wohngemeinde ein Gesuch um Bevorschussung und/oder Inkassohilfe eingereicht werden. Bevorschusste Unterhaltsbeiträge werden beim verpflichteten Elternteil eingefordert und sind somit seine Schulden. Sie stellen keine Sozialhilfe gegenüber dem berechtigten Kind bzw. Elternteil dar. Grundlage bildet ein Gerichtsurteil oder ein von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) genehmigter Unterhaltsvertrag. Eine Bevorschussung ist nur möglich, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze unterschritten wird, weshalb eine Anspruchsberechnung vorgenommen wird. Inkassohilfe ist unentgeltlich und unabhängig vom Einkommen möglich. Gesuche können in der Regel beim Sozialamt Ihrer Wohngemeinde eingereicht werden.
Weitere Hilfeleistungen
Weitere Hilfeleistungen erhalten Sie bei der Pro Senectute (Alter), der Pro Infirmis (Invalidität) oder der Pro Juventute (Kinder, Familien). Ferner bietet die Caritas unter anderem vergünstigte Lebensmittel und Zugang zu Freizeitangeboten, finanzielle Unterstützung und weitere wichtige Hilfeleistungen für Personen in Not. Auch die HEKS Ostschweiz erbringt verschiedene Beratungsdienstleistungen. Eine Gesamtübersicht über weitere Beratungsstellen ist unter ar.ch/Beratung zu finden.
Zusätzliche Informationen
Informationsstelle Integration INFI
Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 353 64 61
Kontaktperson: Evelina Brecht, Fachperson Informationsstelle Integration
Weitere Informationen zur Informationsstelle Integration INFI hier
Wichtige Links
- Anmeldung bei Zuzug: Ihre Wohngemeinde
- Aufenthaltsbewilligung und Einbürgerung: Amt für Inneres
- Beratungsstelle für Flüchtlinge
Notfallnummern
- Triagestelle "Ärzte und medizinische Beratung"
- Ambulanz / Sanitätsnotruf: 144
- Polizei: 117
- Feuerwehr: 118
- Toxikologischer Notfalldienst: 145
Links zum Thema
- Abteilung Sozialhilfe & Asyl
- Adressen Sozialämter
- Caritas, Sozialberatung
- Pro Senectute, Sozialhilfeberatung