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Todesfall

Todesfälle gehören zu Zivilstandsereignisse und die Meldung Meldung erfolgt über das regionale Zivilstandsamt/Bestattungsamt. Das Bestattungsamt informiert Sie über die Möglichkeiten der Bestattung und werden zusammen mit Ihnen den Abdankungstermin, sowie einen allfälligen Kremationstermin festlegen. Ausserdem ist das Bestattungsamt Ihnen gerne bei der Beantwortung offener Fragen behilflich. Auf ch.ch finden Sie eine Checkliste, was nach einem Todesfall zu tun ist.
Todesfall zu Hause
Tritt ein Todesfall zu Hause ein, müssen Sie umgehend...
- ...den Arzt verständigen. Dieser stellt die notwendige Todesbescheinigung aus.
- ...den Bestattungsdienst kontaktieren. Dieser kümmert sich um den Transport und die Einsargung. Kontaktdaten für Bestattungsunternehmen erhalten Sie bei Ihrem regionalen Zivilstandsamt/Bestattungsamt.
- ...den Todesfall beim Bestattungsamt des Wohnortes des/der Verstorbenen melden.
Legen Sie folgende Unterlagen bereit:
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Familienbüchlein, falls vorhanden
- bei ausländischen Staatsangehörigen werden Sie beim Bestattungsamt über notwendige Papiere informiert
Todesfall im Heim/Spital
Bei einem Todesfall in einem Heim/Spital muss mit der Heim- oder Spitalverwaltung Kontakt aufgenommen werden. Diese informiert Sie über das weitere Vorgehen. Der Bestattungsdienst wird vom Heim/Spital benachrichtigt. Ausserdem wird die ärztliche Todesbescheinigung vom Heim/Spital im Normalfall direkt dem Bestattungsamt zugestellt.
Sie müssen sich möglichst rasch (wenn möglich innerhalt eines halben Tages, nach Gesetz spätestens nach zwei Tagen) beim Bestattungsamt des Wohnortes des/der Verstorbenen melden.
Legen Sie folgende Unterlagen bereit:
- Familienbüchlein, falls vorhanden
- bei ausländischen Staatsangehörigen werden Sie beim Bestattungsamt über notwendige Papiere informiert
Zusätzliche Informationen
Informationsstelle Integration INFI
Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 (0)71 353 64 61
Kontaktperson: Evelina Brecht, Fachperson Informationsstelle Integration
Weitere Informationen zur Informationsstelle Integration INFI hier
Wichtige Links
- Anmeldung bei Zuzug: Ihre Wohngemeinde
- Aufenthaltsbewilligung und Einbürgerung: Amt für Inneres
- Beratungsstelle für Flüchtlinge
Notfallnummern
- Triagestelle "Ärzte und medizinische Beratung"
- Ambulanz / Sanitätsnotruf: 144
- Polizei: 117
- Feuerwehr: 118
- Toxikologischer Notfalldienst: 145
Links zum Thema
- Abteilung Bürgerrecht & Zivilstand, Meldung von Todesfällen
- Triagestelle "Ärzte und medizinische Beratung"
- ch.ch, Informationen & Checkliste