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Steuern

Die Steuerbelastung ist in der Schweiz vom Wohnort abhängig. Die wichtigsten Steuern für Privatpersonen sind die Einkommens-, Vermögens- und Mehrwertsteuer.

Steuersystem

In der Schweiz erheben Bund, Kantone, Gemeinden und die Landeskirchen Steuern. Man unterscheidet direkte und indirekte Steuern. Die wichtigsten direkten Steuern sind die Einkommens- und Vermögenssteuer, sie müssen direkt von den steuerpflichtigen Personen bezahlt werden. Zu den indirekten Steuern zählen unter anderem die Mehrwertsteuer, die Tabaksteuer oder die Mineralölsteuer. Diese Steuern sind im Preis der Güter enthalten. Da für viele Steuern die Kantone und Gemeinden verantwortlich sind, existieren bei der Höhe der direkten Steuern zwischen den Wohnorten grosse Unterschiede. Ehepaare werden gemeinsam besteuert.

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Quellensteuer

Neu zugezogenen Ausländerinnen und Ausländern ohne C-Ausweis wird die Einkommenssteuer direkt vom Lohn abgezogen (Quellensteuer). Die Anmeldung erledigt bei Angestellten der Arbeitgeber.

  • Die Höhe der Steuer ist abhängig vom Einkommen, vom Familienstand (ledig, verheiratet, geschieden) und der Anzahl Kinder. Veränderungen muss man sofort melden.
  • Wer Vermögen hat, muss dieses angeben und die Steuern dafür separat bezahlen.
  • Ab einem Einkommen von 120'000 Franken pro Jahr muss eine Steuererklärung eingereicht werden (ordentliche Besteuerung).
  • Wer mit einer Ehepartnerin oder einem Ehepartner mit Schweizer Pass oder Niederlassungsbewilligung C verheiratet ist, muss ebenfalls eine Steuererklärung ausfüllen (ordentliche Besteuerung).

Abzüge deklarieren - Antrag zur ordentlichen Besteuerung

Sie haben die Möglichkeit, nachträglich die ordentliche Besteuerung zu beantragen. Die pauschale Quellensteuer wird Ihnen weiterhin direkt vom Lohn abgezogen. Nach dem Antrag dürfen Sie mit der Deklaration Abzüge vornehmen, die in der Quellensteuer nicht pauschal eingerechnet sind. Haben Sie sich einmal für die ordendliche Besteuerung entschieden, müssen Sie jedes Jahr deklarieren.

  • Einlagen in 3. Säule
  • Schuldzinsen
  • hohe Krankheitskosten
  • effektive Berufskosten
  • Kosten für Drittbesteuerung (Kinderbetreuung)
  • Weiterbildungskosten, die Sie selbst bezahlt haben
  • etc.

Frist zur Einreichung: Der Antrag muss bis am 31. März des Folgejahres eingereicht werden (Datum der elektronischen Einreichung). Die Frist kann nicht verlängert werden.

Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung

Das Kantonale Steueramt, erteilt weitere Informationen zur Quellensteuer. 

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Ordentliche Besteuerung

Personen mit einem Schweizer Pass oder einer Niederlassungsbewilligung C werden ordentlich besteuert (ordentliche Besteuerung). Ihnen wird die Steuer nicht vom Lohn abgezogen. Sie müssen eine Steuererklärung ausfüllen und die Steuern per Rechnung bezahlen. Das Ausfüllen der Steuererklärung ist auch für Schweizerinnen und Schweizer komplex. Es ist daher ratsam, sich Unterstützung zu holen, wenn man die Steuererklärung zum ersten Mal ausfüllt. Mit einer Bewilligung B können Sie sich jedoch auch beim kantonalen Steueramt anmelden für eine ordentliche Besteuerung. Steueramt im Gutenberg Zentrum, Kasernenstrasse 2, Telefon 071 353 62 90

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Zusätzliche Informationen

Informationsstelle Integration INFI

Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau

T: +41 71 353 64 26

chancengleichheit@clutterar.ch

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Weitere Informationen zur Informationsstelle Integration INFI hier

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