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Schwangerschaft und Geburt

Schwangere Frauen müssen die nötigen Untersuchungen nicht selber bezahlen. Auch die Kosten der Geburt werden von der Grundversicherung übernommen. Vor und nach der Geburt können sich Eltern kostenlos beraten lassen.

Leistungen Schwangerschaft und Geburt

Medizinische Leistungen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft oder Geburt werden von der Grundversicherung übernommen. Dazu gehören regelmässige Kontrolluntersuchungen vor der Geburt, die Geburt selber und die nötige Betreuung danach. Schwangere Frauen sollten sich frühzeitig an eine Ärztin, einen Arzt oder eine Hebamme wenden. Spitäler und Hebammen bieten auch Geburtsvorbereitungskurse an. Es gibt spezielle Kurse für Migrantinnen. Die Geburt kann im Spital, in einem Geburtshaus oder zu Hause stattfinden.

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Unverheiratete Eltern werden nach der Geburt zudem von der Kinderschutzbehörde (KESB) kontaktiert.

 

 

Nach der Geburt

Es ist in der Schweiz üblich, dass sich Eltern nach der Geburt beraten lassen. Dafür gibt es die Mütter- und Väterberatungsstelle. Diese gibt Auskunft zur Entwicklung, Ernährung und Pflege des Babys. Die Beratungen sind gratis. Über nötige Nachuntersuchungen für die Mutter und das Baby informieren der Arzt, die Ärztin oder die Hebamme. Es ist sehr wichtig, das Kind bis spätestens drei Monate nach der Geburt gegen Krankheit und Unfall zu versichern (GrundversicherungUnfallversicherung). Am besten macht man das schon vor der Geburt.

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Weitere Fachstellen

Impfungen

Es ist zu empfehlen, dass man die Kinder rechtzeitig gegen gewisse Krankheiten impfen lässt. Die Impfungen sind jedoch keine Pflicht. Die Kosten für die empfohlenen Impfungen werden in der Regel von der Grundversicherung übernommen. Die Kinderärztin, der Kinderarzt oder die Mütter-Väterberatungsstelle informieren über die Impfungen.

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Schwangerschaftsabbruch

In der Schweiz ist ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten 3 Monaten der Schwangerschaft erlaubt. Nach Ende der 12. Schwangerschaftswoche ist eine Abtreibung nur noch möglich, wenn die körperliche und/oder psychische Gesundheit der Frau gefährdet ist. Dies muss eine Ärztin oder ein Arzt beurteilen. Wer sich einen Schwangerschaftsabbruch überlegt, hat Anrecht auf eine kostenlose Beratung. Junge Frauen unter 16 Jahren müssen sich an eine spezialisierte Beratungsstelle wenden. Die Kosten für alle medizinischen Leistungen werden von der Grundversicherung übernommen.

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Schwangere Frauen unter 16 Jahren

Ist die schwangere Frau jünger als 16 Jahre, muss sich die Ärztin oder der Arzt zudem vergewissern, dass sie sich an eine für Jugendliche spezialisierte Beratungsstelle gewandt hat. Für den Kanton Appenzell Ausserrhoden sind dies:

  • Beratungsstelle für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität, Vadianstrasse 24, Postfach 325, 9001 St.Gallen, www.faplasg.ch
  • Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste, Brühlgasse 35/37, 9004 St.Gallen, www.kjpd-sg.ch

 


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Informationsstelle Integration INFI

Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau

T: +41 71 353 64 26

chancengleichheit@clutterar.ch

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Weitere Informationen zur Informationsstelle Integration INFI hier

Telefonisch erreichbar von Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, oder per E-Mail