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Rechte & Pflichten

Grundrechte

Die Schweiz hat eine Bundesverfassung, in der wichtige Regeln festgelegt sind. Eine wichtige Regel betrifft die Grundrechte, die auf der Europäischen Menschenrechtskonvention basieren. Die Rechte schützen Menschen vor staatlicher Gewalt und Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden erhalten Opfer von rassistische Diskriminierung kostenlose Unterstützung und Beratung. in der Schweiz gibt es Religions-, Meinungs- und Pressefreiheit. 

Zusammengefasst

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Pflichten

Gesetze und Vorschriften sind verbindlich, Pflichten müssen befolgt werden. Die Bundesverfassung formuliert unter anderem folgende Pflichten:

  • Steuerpflicht (Art. 128, 130 BV) (Bund, Kanton, Gemeinde)
  • Versicherungspflicht (Art. 111-114, 117 BV)
  • Schulpflicht (Art. 19, 62 BV)
  • Meldepflicht in der Wohngemeinde. Wohnortwechsel sind bei der alten und neuen Gemeindeverwaltung zu melden. Zivilstandsänderungen (Heirat, Scheidung) sowie Geburt des Kindes sind beim Zivilstandsamt des Wohnorts zu melden. Dazu haben Sie jeweils 2 Wochen Zeit. -> eUmzug, eVignette und andere Online Services 

Ausserdem:

  • Landessprache erlernen und Vorsicht vor Schulden sind eine Selbstverständlichkeit

Petitionsrecht

Alle erwachsenen Personen - also auch Ausländerinnen und Ausländer - haben das Recht, Petitionen an Behörden auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene zu richten. Petitionen können Vorschläge, Beschwerden oder Bitten enthalten.

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Rechtsauskünfte

  • Advokatur + Notariat La Region, Heiden, Teufen, Herisau, Appenzell, T: +41 71 622 03 03
  • Grand & Nisple Rechtsanwälte, Oberer Graben 26, 9000 St.Gallen, T: +41 71 222 40 33
  • Google-Suche "Rechtsauskünfte Appenzell Ausserrhoden"

Demokratische Rechte

In der Schweiz haben nur Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren das Stimm- und Wahlrecht. Sie können auf verschiedenen Ebenen über politische Themen abstimmen. Ausländerinnen und Ausländer haben normalerweise kein Stimmrecht, aber in einigen Gemeinden gibt es eine Ausnahme, wenn sie seit 10 Jahren in der Schweiz und 5 Jahre im Kanton wohnen. Dies gilt für die Gemeinden Trogen, Speicher, Wald und Rehetobel.  

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Erklärvideo - Wer darf eigentlich in der Schweiz wählen



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Aufenthaltstitel und Aufenthaltsbewilligung

Zusätzliche Informationen

Informationsstelle Integration INFI

Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau

T: +41 71 353 64 26

chancengleichheit@clutterar.ch

Standort

Weitere Informationen zur Informationsstelle Integration INFI hier

Telefonisch erreichbar von Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, oder per E-Mail