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Arbeitslosigkeit (AL)

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist eine staatliche Versicherung für die finanzielle Absicherung während der Arbeitslosigkeit. Die monatlichen Beiträge dafür werden direkt vom Lohn abgezogen und der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte. Selbständige können sich nicht bei der Arbeitslosenversicherung versichern. Wer arbeitslos wird, erhält von einer Arbeitslosenkasse einen monatlichen Lohnersatz (Arbeitslosengeld). Ob, wann und in welcher Höhe Arbeitslosengeld ausbezahlt wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum Beispiel davon, wie lange man schon gearbeitet hat oder aus welchen Gründen man arbeitslos geworden ist.

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Vorgehen bei Arbeitslosigkeit

Wer arbeitslos wird, muss sich so rasch als möglich bei der Wohngemeinde melden. Idealerweise macht man das noch vor dem letzten Arbeitstag, spätestens jedoch am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Gleichzeitig muss man sich zwingend beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anmelden. Dort werden alle weiteren Schritte erklärt.

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Sozialversicherungssystem (SVA)

Arbeitslosigkeit (AL)

Alters- und Hinterbliebenenvorsorge (AHV)

Mutterschaft, Vaterschaft und Familie (EO)

Invalidität (IV)

Sozialhilfe

Zusätzliche Informationen

Informationsstelle Integration INFI

Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau

T: +41 71 353 64 26

chancengleichheit@clutterar.ch

Standort

Weitere Informationen zur Informationsstelle Integration INFI hier

Telefonisch erreichbar von Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, oder per E-Mail