Inhalt

Kantonales Asylzentrum

Das Asylwesen ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Der Bund weist die Asylsuchenden im Verhältnis zur Bevölkerungszahl den Kantonen zu. 

In Appenzell Ausserrhoden sind grundsätzlich die 20 Gemeinden für das Asylwesen zuständig. Im Herbst 2007 haben der Kantonsrat und der Regierungsrat je eine Verordnung zum Asylwesen erlassen (Verordnung des Kantonsrates, Verordnung des Regierungsrates). Vorbereitet hat die kantonsrätliche Verordnung eine paritätisch zusammengesetzte Kommission aus Kantons- und Gemeindevertretern. Gemäss Verordnung betreibt der Kanton zur Entlastung und als Unterstützung für die Gemeinden kantonale Durchgangszentren; einerseits weil Asylsuchende innerhalb von 12 Stunden einen Unterbringungsplatz im Kanton benötigen und andererseits, um sie an einem zentralen Ort auf den Aufenthalt in der Schweiz vorzubereiten. Idealerweise wohnen Asylsuchende zwischen vier bis sechs Monate im Asylzentrum, bevor sie den Gemeinden zugewiesen werden.  

Appenzell Ausserrhoden nutzt den Sonneblick in Walzenhausen als kantonales Asyl-Durchgangszentrum. Mit dem Betrieb beauftragt ist das Migrationsamt des Kantons St. Gallen.

Chronologie

2021

22. Februar

  • Das kantonale Asylzentrum Sonneblick in Walzenhausen ist offen. Damit kann das bisherige Zentrum Landegg planmässig durch den Kanton St. Gallen per Ende März 2021 geschlossen werden. Die chronologische Aufarbeitung auf diesen Seiten enden damit.

19. Februar

  • Die Vorbereitungsarbeiten im Asylzentrum Sonneblick sind abgeschlossen. Der Sonneblick wird am Montag, 22. Februar 2021, eröffnet. (Medienmitteilung).

2020

4. Dezember

  • Die Vorbereitungsarbeiten im Asylzentrum Sonneblick in Walzenhausen können beginnen;  der Sonneblick wird im März 2021 eröffnet. Das bisherige Zentrum Landegg, das mit dem Kanton St.Gallen betrieben wird, schliesst per Ende März 2021. Am 15. März 2021 findet in Walzenhausen ein Informationsanlass für die Bevölkerung statt (Medienmitteilung).

19. November

  • Die derzeitige Covid-19-Pandemiesituation mit den geltenden Regeln lässt es nicht zu, den Informationsanlass durchzuführen. Informationen zum Stand «Asylzentrum Sonneblick» erfolgen dennoch zeitnah via geeignete Kanäle.

8. September

  • Nach dem positiven Entscheid des Bundesgerichts für das Asylzentrum Sonneblick in Walzenhausen laufen die Vorbereitungsarbeiten für die zeitgerechte Eröffnung. Am 19. November 2020 findet für die Bevölkerung ein Informationsanlass im Mehrzweckgebäude Walzenhausen statt (Mediemitteilung).

15. Mai

  • Das Bundesgericht entschied für die Nutzung des Sonneblicks in Walzenhausen als Asylzentrum. Es wies die Beschwerde eines anwohnenden Ehepaars gegen das Urteil des Obergerichts ab. Der Regierungsrat wird nun die Inbetriebnahme des Sonneblicks vorbereiten (Medienmitteilung).

2019

3. Juli

  • Die Liegenschaft Sonneblick Walzenhausen wird vom Regierungsrat nach wie vor als kantonales Asylzentrum favorisiert und als "Plan A" weiterverfolgt. Die Liegenschaft Krombach 16 in Herisau ist "Plan B" (Medienmitteilung).

6. Mai

  • Zwei Personen, die Anwohner des Sonneblicks sind, erheben Beschwerde beim Bundesgericht, nachdem sie vor Obergericht eine Niederlage erlitten haben.

22. Februar

  • Das Obergericht hat die Beschwerden der Anwohnenden und der Gemeinde Walzenhausen abgewiesen. Es bestätigt, dass die Nutzung des Sonneblicks Walzenhausen als Asylzentrum zulässig ist (Medienmitteilung).

2018

14. Dezember

  • Der Regierungsrat hat mit der Stiftung Sonneblick Walzenhausen eine Anpassung des Mietvertrags vereinbart. Bis Ende 2020 kann der Kanton unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist auf Ende einesjeden Monats vom Mietvertrag zurücktreten. Der Regierungsrat wird das Urteil des Obergerichts zum Sonneblick,  Walzenhausen, sowie das Prüfungsergebnis des Standorts Krombach, Herisau, abwarten und so bald als möglich weitere Entscheide fällen (Medienmitteilung).

7. November

  • Der Regierungsrat gibt bekannt, dass er eine Alternative zum geplanten Asylzentrum „Sonneblick“ in Walzenhausen prüft (Medienmitteilung).

14. Mai

  • Sowohl ein Teil der Anwohnenden als auch die Gemeinde Walzenhausen erheben beim Obergericht Beschwerde gegen den Rekursentscheid des Departements Bau und Volkswirtschaft.

12. April

  • Das Departement Bau und Volkswirtschaft heisst den Rekurs gegen die verweigerte Baubewilligung gut. Der Einspracheentscheid der Baubewilligungskommission Walzenhausen wird aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an die Baubewilligungskommission zurückgewiesen (Medienmitteilung).

2017

7. September

  • Die Stiftung "Sonneblick Walzenhausen" und der Kanton erheben Rekurs gegen den ablehnenden Entscheid der Baubewilligungskommission Walzenhausen. (Medienmitteilung).

17. August

  • Die Baubewilligungskommission Walzenhausen lehnt das Gesuch auf Zweckänderung des "Sonneblick" als Asyl-Durchgangszentrum ab. Der Kanton bedauert den Entscheid der Baubewilligungskommission Walzenhausen. Nach eingehender Prüfung wird der Kanton über einen Weiterzug an die nächste Instanz entscheiden (Medienmitteilung).

4. Mai

  • Die Baukommission führt mit der Bauherrschaft (Stiftung Sonneblick und Kanton) und den Einsprechern einen Augenschein und Einsprachverhandlung durch. Eine Einigung zwischen den Parteien kommt nicht zustande.

26. Januar

10. Januar

2016

15. Dezember

  • Die Stiftung Sonneblick Walzenhausen als Bauherrschaft und der Kanton als Projektverfasser reichen bei der Baubewilligungskommission Walzenhausen ihre Stellungnahmen zu den drei Einsprachen ein, die gegen das Baugesuch auf Zweckänderung und Durchführung geringfügiger baulicher Massnahmen erhoben worden sind.

13. Dezember

  • Wie bereits am 5. Juli 2016 angekündigt haben die zuständigen Departemente von Appenzell Ausserrhoden und St. Gallen eine Vereinbarung für die Zusammenarbeit im Sonnenblick ausgehandelt. Die beiden Kantonsregierungen haben die Vereinbarung gutgeheissen und die Unterzeichnung ermächtigt (Medienmitteilung AR, Medienmitteilung SG).

29. November

11. Oktober

  • Die zweite Informationsveranstaltung in Walzenhausen am 29. November 2016 wird angekündigt (Medienmitteilung).

6. Oktober

  • Mit den Mitarbeitenden des Sonneblicks, die sich für eine Anstellung im Asyl-Durchgangszentrum interessieren, finden Gespräche statt.

5. Oktober

  • Die Gemeinde publiziert die Bauanzeige. Die Einsprachefrist läuft vom 11. bis 31. Oktober 2016.

22. September

  • Es erfolgt die Baueingabe auf Zweckänderung und Durchführung geringfügiger baulicher Massnahmen im Sonneblick (Baugesuch und Brandschutznachweis).

19. September

15. Juli

  • Die Mitarbeitenden des Sonneblicks, die sich für eine Anstellung im Asyl-Durchgangszentrum interessieren, werden zur Einreichung ihrer Unterlagen eingeladen.

13. Juli

5. Juli

  • Der Regierungsrat schliesst mit der Stiftung den Mietvertrag per 1. Januar 2017 ab, welcher auf 10 Jahre befristet ist.
  • Der Regierungsrat entscheidet, die bewährte Zusammenarbeit mit dem Kanton St. Gallen in der Betriebsführung der Landegg auch im Sonneblick fortzusetzen. Er ermächtigt das Departement Gesundheit und Soziales, die entsprechenden Verhandlungen zu führen. Die Regierung des Kantons St.Gallen hat ebenfalls grünes Licht für die Verhandlungen gegeben (Medienmitteilung).

17. Mai

  • Der Regierungsrat befasst sich mit der Petition. Er hält an der vorgesehen Betriebsdauer von 10 Jahren sowie an der Belegung mit 80 Asylsuchenden im Normalbetrieb und maximal 120 in ausserordentlichen Umständen fest (Medienmitteilung und Schreiben an Petitionskomitee).

3. Mai

  • In Walzenhausen findet eine erste öffentliche Informationsveranstaltung statt (Präsentation). 

29. April

  • Landammann Dr. Matthias Weishaupt nimmt eine Petition zum Asyl-Durchgangszentrum entgegen. Darin wird eine kürzere Betriebsdauer und geringere Belegungszahl gefordert.

13. April

  • Die Gemeinde Walzenhausen wird – in Anwendung von Art. 2 Abs. 1 lit. c der Verordnung des Kantonsrates zum Asylwesen – zur schriftlichen Stellungnahme eingeladen (Einladung zur Anhörung). Diese trifft Ende Mai 2016 ein.

6. April

  • Landammann Dr. Matthias Weishaupt, der zuständige Amtsleiter sowie der Stiftungsratspräsident und der Hausleiter des Sonneblicks treffen den Gemeinderat Walzenhausen zu einer Aussprache.

17. März

  • Die Mitarbeitenden des Sonneblicks werden über die Absichtserklärungen informiert.
  • Der Hausleiter des Sonneblicks informiert die Anwohnenden persönlich.
  • Der Beschluss des Regierungsrates vom 15. März 2016 wird öffentlich kommuniziert (Medienmitteilung).

15. März

  • Der Regierungsrat spricht sich für den Standort Sonneblick in Walzenhausen aus.
  • Er beauftragt das Departement Gesundheit und Soziales, mit der Stiftung einen Mietvertrag auszuhandeln.
  • Weiter soll das Departement die Betriebsführung durch Appenzell Ausserrhoden sowie die Betriebsführung durch den Kanton St.Gallen sorgfältig gegeneinander abwägen.

14. März

  • Landammann Dr. Matthias Weishaupt und Stiftungsratspräsident Fredi Züst informieren den Gemeindepräsidenten und den Gemeindevizepräsidenten von Walzenhausen im persönlichen Gespräch über das geplante Vorhaben.

12. März

  • Die Stiftung Sonneblick Walzenhausen als Eigentümerin der gleichnamigen Liegenschaft fällt den Grundsatzentscheid und ist bereit, mit dem Kanton Verhandlungen zu führen.

2015

14. April

  • Die Anzahl Asylsuchender ist in den letzten Monaten stark angestiegen. Da der Kanton die Asylsuchenden nach der Zuweisung durch den Bund in einer ersten Phase unterbringen muss, werden zusätzliche Plätze benötigt.
  • Der Regierungsrat beauftragt das zuständige Departement, verschiedene Objekte im Kanton auf ihre Eignung als Asyl-Durchgangszentren zu prüfen.

Daraufhin werden verschiedene Objekte im Vorder-, Mittel- und Hinterland evaluiert und besichtigt. Die Liegenschaft Sonneblick in Walzenhausen mit ihren zwei Gebäuden ist in verschiedener Hinsicht – Infrastruktur, Lage, Geschichte, Stiftungszweck – besonders geeignet.