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Zuweisung Asylsuchende

Wird das Asylverfahren nicht bereits während dem Aufenthalt im Bundeszentrum entschieden und vollzogen, weist das Staatssekretariat für Migration die neueingereisten Asylsuchenden einem Kanton zum weiteren Verbleib bis zum Abschluss des Asylverfahrens zu. Es wendet dafür einen Verteilschlüssel an, der sich nach dem Bevölkerungsanteil des fraglichen Kantons an der Gesamtbevölkerung der Schweiz richtet.

Analog wird im Kanton Appenzell Ausserrhoden bei Asylsuchenden in kantonalen Zentren vorgegangen. Die Abteilung Sozialhilfe und Asyl verteilt Asylsuchende gegebenenfalls auf die Gemeinden. Auch hier richtet sich der Verteilschlüssel nach dem Bevölkerungsanteil der jeweiligen Gemeinde an der Gesamtbevölkerung des Kantons. Im Gegensatz zur Verteilung des Bundes wird den Gemeinden in der Regel die Belegung eines auf ihrem Gebiet geführten kantonalen Zentrums sowie die Zahl der bereits anwesenden Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen angerechnet.