Inhalt
Ethikrat
Präsidium und Aktuariat
Weiss Axel, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH, Gais (2011/2013)
Mitglieder
- Auer Barbara, Leiterin Wohnheim Kreuzstrasse, Herisau (2011)
- Cavelti Fidel, lic. iur., Rechtsanwalt, Herisau (2014)
- Hubmann Verena, lic. theol., Teufen (2017)
- Süess-Bischof Margarita, Pflegefachfrau, Wolfhalden (2016)
Ansprechperson
Axel Weiss, Dorfplatz 11, 9056 Gais
Aufgaben
Gemäss Art. 10 des Gesundheitsgesetzes von Appenzell Ausserrhoden obliegt dem Ethikrat vornehmlich die Beratung von Patientinnen und Patienten sowie von deren Angehörigen. Auch Gesundheitsfachpersonen können sich an den Ethikrat wenden, namentlich im Zusammenhang mit lebensverlängernden Massnahmen und Zwangsmassnahmen. Weiter nimmt der Ethikrat Stellung, wenn Zweifel über die Tragweite einer Patientenverfügung bestehen. Daneben kann er auch ethische Fragen im Gesundheitsbereich aus eigener Initiative aufgreifen und sich gegenüber dem Regierungsrat dazu äussern.
Die Aufgaben gemäss dem eidgenössischen Humanforschungsgesetz und Stammzellenforschungsgesetz nimmt seit dem 23. September 2016 die "Ethikkommission Ostschweiz" wahr.
Zusätzliche Informationen
Departement Gesundheit und Soziales
Kasernenstrasse 17