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Hofschlachtung

Hofschlachtungen von Nutztieren sind Schlachtungen von Tieren auf dem Hof des Tierhalters / der Tierhalterin zum «Eigengebrauch». Dabei muss der gesamte Schlacht- und Verarbeitungsprozess auf dem Hof stattfinden. Das Fleisch darf ausschliesslich durch Personen konsumiert werden, die auf dem Hof im gleichen Haushalt leben.

Weitere Informationen und Vorgaben zur Hofschlachtung werden im Merkblatt in der grünen Box rechts erläutert.

Zusätzliche Informationen

Veterinäramt

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 55