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Schlacht- und Zerlegebetriebe

Schlachttiere müssen in bewilligten Schlachtbetrieben geschlachtet werden. Diese Schlachtbetriebe und auch die Zerlegebetriebe, in denen die Schlachtkörper anschliessend weiterverarbeitet werden, werden vom Veterinäramt bewilligt und regelmässig kontrolliert.

Ebenfalls ist das Veterinäramt für die Schlachttieruntersuchung und die Fleischkontrolle zuständig.

Mehr zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie den spezifischen Anforderungen dazu finden Sie auf der Homepage des BLV.