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Gemeindeführungsstäbe

Jede Gemeinde verfügt über ein minimales Gemeindeführungsorgan für die Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Lagen. Dieses sollte aus mindestens drei Personen bestehen. Die Personalrekrutierung soll darauf ausgerichtet sein, dass Einsätze über Tage oder Wochen koordiniert werden können.

Struktur und Zusammensetzung

Der Gemeindeführungsstab ist verantwortlich und leitet alle in besonderen und ausserordentlichen Lagen erforderlichen kommunalen Massnahmen. Er besteht üblicherweise aus dem Gemeindepräsidenten und/oder Mitgliedern des Gemeinderates, dem Gemeinderatsschreiber sowie dem Kommandanten der Feuerwehr.

Zusätzliche Informationen

Abteilung Bevölkerungsschutz/Dienste

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