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Haftformen

Im Kantonalen Gefängnis ist der Vollzug folgender Haftformen möglich:

Untersuchungshaft

Untersuchungshaft ist für Angeschuldigte vorgesehen, die dringend eines Vergehens verdächtigt werden und darüber hinaus eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: 

  • Fluchtgefahr
  • Verdunklungsgefahr
  • Gefährdung anderer durch Begehung einer neuen Straftat oder Ausführung einer angedrohten schweren Straftat
  • wenn die Schwere der Straftat es verlangt, dass der Beschuldigte nicht auf freiem Fuss sein darf

Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft

Die Vorbereitungshaft dauert maximal sechs Monate und dient dazu, ausländische Staatsangehörige ohne Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für die Dauer des Entscheidverfahrens über ihre Weg- oder Ausweisung festzuhalten.

Die Ausschaffungshaft dauert maximal 18 Monate und kann im Anschluss an die Vorbereitungshaft erfolgen. Wenn eine Weg- oder Ausweisung innert 18 Monaten nicht durchgeführt werden kann, muss die Ausschaffungshaft abgebrochen werden.

Durchsetzungshaft

Mit der Anordnung von der Durchsetzungshaft soll eine zur Ausreise verpflichtete Person zur Mitwirkung bei der Weg- oder Ausweisung bewegt werden. Die Durchsetzungshaft dauert maximal 18 Monate.

Auslieferungshaft

Die Auslieferungshaft ist vorgesehen zur Sicherstellung von ausländischen Staatsangehörigen, die einem anderen Staat zur Strafverfolgung oder zum Vollzug einer freiheitsbeschränkenden Sanktion übergeben werden.

Bussenvollzug

Der Bussenvollzug kommt zur Anwendung, wenn Bussen nicht bezahlt werden. Diese werden in eine Haftstrafe umgewandelt.

Zusätzliche Informationen

Kantonales Gefängnis Appenzell Ausserrhoden

Gmünden
9052 Niederteufen
T: +41 71 335 09 40
F: +41 71 335 09 69