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Halbgefangenschaft

In einer speziell geführten Abteilung werden Strafen bis zu 12 Monaten in Absprache mit den einweisenden Behörden in der Vollzugsform Halbgefangenschaft vollzogen. Die Gefangenen können ihrer angestammten Tätigkeit nachgehen und verbringen die Freizeit in der Strafanstalt.

Zusätzliche Informationen

Strafanstalt Gmünden

9052 Niederteufen
T: +41 71 335 09 40