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Fahrzeug einlösen

Erstmalige Einlösung eines Fahrzeuges

Sie benötigen:

  • einen Versicherungsnachweis (wird von Ihrer Versicherung auf Ihr Verlangen dem Strassenverkehrsamt elektronisch zugestellt), für Anhänger nicht erforderlich
  • original Fahrzeugausweis (wenn vorhanden mit Fahrzeugprüfungsbericht) oder Formular 13.20 A für Neufahrzeuge
  • ein Schriftenempfangsschein (Kopie) - für Firmen ein Auszug aus dem Handelsregister

Teilen Sie uns bitte mit, welches Schilderformat (hoch oder lang) Sie möchten. Sie können alle Unterlagen per Post an uns senden oder am Kundenschalter abgeben.

Kantonswechsel

Für die Ummeldung Ihrer Fahrzeuge nach einem Umzug in den Kanton Appenzell Ausserrhoden benötigen Sie:

  • einen Versicherungsnachweis (wird von Ihrer Versicherung auf Ihr Verlangen dem Strassenverkehrsamt elektronisch zugestellt)
  • Occasionsfahrzeuge: original Fahrzeugausweis ( wenn vorhanden mit Fahrzeugprüfungsbericht)
  • Neuwagen: Formular 13.20 A
  • ein Schriftenempfangsschein (Kopie) - für Firmen ein Auszug aus dem Handelsregister
    Die An- und Abmeldung bei der Gemeinde können Sie bequem online unter www.eumzug.swiss erledigen.

Teilen Sie uns bitte mit, welches Schilderformat (hoch oder lang) Sie möchten. Sie können alle Unterlagen per Post an uns senden oder am Kundenschalter abgeben.

Die nicht mehr benötigten Schilder können Sie bei uns abgeben, oder nach Erhalt der Neuen direkt dem zuständigen Kanton zukommen lassen.

Tagesausweis

Verwendung

Tagesausweise werden ausgestellt für eine Gültigkeitsdauer von 24, 48, 72 oder 96 Stunden, vom Zeitpunkt der Kontrollschilderausgabe an gerechnet. Fahrzeuge mit Tagesausweisen dürfen nur für unentgeltliche Fahrten verwendet und nicht vermietet werden. Es dürfen sich höchstens 8 Personen im Fahrzeug befinden und keine gefährlichen Ladungen befördert werden.
Mögliche Einschränkungen für Fahrten ins Ausland sind bei der zuständigen ausländischen Behörde zu klären.

Schilderbezug

Tagesausweise ("Tagesnummern") werden nur am Schalter ausgegeben.

Sie benötigen

Die Erteilung eines Tagesausweises bedeutet keine Verkehrszulassung.

Kosten CHF

24h

48h

72h

96h

Leichte Motorwagen bis 3.5t

80.00 103.00 126.00 149.00

Motorräder

78.00 100.00 122.00 144.00

Übrige Motorfahrzeuge

86.00 112.00 138.00 164.00

In den Kosten sind die Versicherungsprämien, Strassenverkehrssteuern und Gebühren enthalten und sind beim Bezug des Tagesausweises bar oder mit Karte zu entrichten.

Schilderrückgabe

Beim Ablauf der Gültigkeitsdauer sind die gereinigten Kontrollschilder der Ausgabestelle zurückzugeben (am Schalter oder in den Briefkasten des Strassenverkehrsamtes) oder durch die Post zurückzusenden.

Nach Ablauf der Gütligkeit werden nicht rechtzeitig zurückgegebene Tagesschilder und Tagesausweise polizeilich eingezogen. Verspätete Rückgabe der Schilder können zusätzliche Gebühren nach sich ziehen und/oder kann gemäss Art. 60 der Versicherungsverordnung (VVV) mit Busse bestraft werden.

Vorläufige Verkehrsberechtigung

gilt nur für Fahrzeugwechsel, VVV Art. 10b, Wechselschild Eröffnung nicht möglich

Verwendung

Die Erklärung berechtigt zur vorläufigen Inverkehrsetzung eines amtlich geprüften Fahrzeuges mit ihren bisherigen Kontrollschildern in der Schweiz und im Fürstentum Lichtenstein bei einem Fahrzeugwechsel. Sie ist gültig bis zur Zustellung des Fahrzeugausweises. Sie verfällt 30 Tage nach Gültigkeitsbeginn des Versicherungsnachweises. Eine Wechselschild Eröffnung ist nicht möglich.

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Sie benötigen

  • das ausgefüllte  Formular Vorläufige Verkehrsberechtigung in der Schweiz
  • einen Versicherungsnachweis (wird von Ihrer Versicherung auf Ihr Verlangen dem Strassenverkehrsamt elektronisch zugestellt)
  • Fahrzeugausweise für das einzulösende Fahrzeug (oder Prüfbericht (Formular 13.20 A)) und für das Fahrzeug, das ausser Verkehr gesetzt werden soll ist der Zulassungsbehörde per Post zuzustellen


Es entstehen keine zusätzlichen Kosten zum ordentlichen Fahrzeugwechsel.

Überführungsschilder für Export

Verwendung

Fahrzeuge können für die Überführung ins Ausland provisorisch eingelöst und versichert werden.

  • Überführungsschilder werden grundsätzlich auf das Ende des Zulassungsmonates befristet. Die Gültigkeitsdauer beträgt max. 35 Tage.
  • Die Versicherung gilt in den Ländern gem. grüner Versicherungskarte, welche mit dem Fahrzeugausweis und den Kontrollschildern abgegeben wird.
  • Fahrzeuge mit Überführungsschildern dürfen nur für unentgeltliche Fahrten verwendet und nicht vermietet werden.
  • Es dürfen sich höchstens 8 Personen im Fahrzeug befinden.
  • Gefährliche Güter dürfen nicht transportiert werden.

Schilderbezug

Überführungsschilder ("Exportnummern") werden nur am Schalter ausgegeben.

Sie benötigen

  • eine Betriebssicherheitsbestätigung (nicht älter als 30 Tage)
  • Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis bei Kunden welche nicht im Kanton Appenzell Ausserrhoden wohnhaft sind
  • Fahrzeugausweis im Original

Kosten

  • Einlösung vor dem 16. des Monats, gültig bis Monatsende: CH 285.00
  • Einlösung ab 16. des Monats, gültig bis Monatsende: CHF 190.00
  • Einlösung in den letzten 4 Tagen des Monats, gültig bis Ende des Folgemonats: CHF 305.00

Strassenverkehrssteuren

Abhängig vom Gesamtgewicht des Fahrzeuges: Jahresbeitrag/365* Anzahl eingelöste Tage

Schwerverkehrsabgabe für Fahrzeuge über 3.5t

  • CHF 200.00 Pauschale für 3 Tage Lastwagen
  • CHF 50.00 Pauschale für 3 Tage Gesellschaftswagen

In den Kosten der befristeten Immatrikulation sind die Versicherungsprämien und Gebühren enthalten. Diese sind mit den Strassenverkehrssteuern und allfälligen Schwerverkehrsabgaben beim Bezug der Überführungsschilder in bar oder mit Karte zu entrichten.

Schilderrückgabe

Überführungsschilder müssen nicht zurückgegeben werden.

Befristete Einlösung

Verwendung

Personen, welche sich nur beschränkte Zeit in der Schweiz aufhalten (z.B. Kurzaufenthalter mit L-Bewilligung oder Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz wie Touristen oder Expats), können ein Fahrzeug befristet einlösen.

  • Befristete Einlösungen können frühestens ab Versicherungsbeginn bezogen werden und laufen stets auf Ende eines Monats ab.
  • Die Gültigkeit der befristeten Einlösung endet spätestens auf Ende des zwölften Monats nach der Ausstellung. Ausweise, die im Oktober oder November ausgestellt werden, können auch auf Ende Dezember des folgenden Jahres befristet werden.
  • Verlängerungen zu kurz ausgestellter Einlösungen sind im Rahmen der vorstehend genannten Fristen möglich.

Schilderbezug

Schilder für die befristete Einlösung werden nur am Schalter ausgegeben.

Sie benötigen

  • einen befristeten Versicherungsnachweis (wird von Ihrer Versicherung auf Ihr Verlangen dem Strassenverkehrsamt elektronisch zugestellt), für Anhänger nicht erforderlich
  • original Fahrzeugausweis (wenn vorhanden mit Fahrzeugprüfungsbericht) oder Formular 13.20 A für Neufahrzeuge
  • ein Schriftenempfangsschein (Kopie), Ausländerausweis oder Pass

Kosten

Kontrollschilder inkl. Kontrollmarken und Fahrzeugausweis: CHF 95.00

Strassenverkehrssteuern

Abhängig vom Gesamtgewicht des Fahrzeuges: Jahresbetrag/365* Anzahl eingelöste Tage

Die Kosten der Gebühren und Strassenverkehrssteuern sind beim Bezug der Schilder bar oder mit Karte zu entrichten.

Schilderrückgabe

Schilder der befristeten Einlösung müssen nicht zurückgegeben werden.

Unverzolltes Fahrzeug einlösen

Verwendung

Unverzollte Fahrzeuge, deren Standort sich nur für beschränkte Zeit in der Schweiz befindet, dürfen nur provisorisch und mit Zustimmung der schweizerischen Zollbehörden immatrikuliert werden. Sie werden mit sogenannten „Z-Schildern“ ausgerüstet.

  • Unverzollte Fahrzeuge können frühestens ab Versicherungsbeginn zugelassen werden.
  • Die Zulassung läuft immer auf Ende eines Monats ab.
  • Die Gültigkeit der unverzollten Einlösung endet spätestens auf Ende des zwölften Monats nach der Ausstellung.
  • Zulassungen, die im Oktober oder November ausgestellt werden, können auch auf Ende Dezember des folgenden Jahres befristet werden.
  • Die  Befristete Einlösung eines unverzollten Fahrzeuges kann vom Strassenverkehrsamt mit Bewilligung der Zollbehörden verlängert werden.

Hinweis: Unverzollte Fahrzeuge sind vor der Zulassung in der Schweiz durch das Strassenverkehrsamt zu prüfen.

Sie benötigen

  • ausländische Fahrzeugpapiere
  • Bewilligung Form 15.30 oder 15.40 ausgestellt durch die schweizerischen Zollbehörde
  • einen befristeten Versicherungsnachweis (wird von Ihrer Versicherung auf Ihr Verlangen dem Strassenverkehrsamt elektronisch zugestellt)
  • ein Schriftenempfangsschein (Kopie) oder Ausländerausweis - für Firmen ein Auszug aus dem Handelsregister

Alle Unterlagen können per Post, E-Mail oder am Kundenschalter eingereicht werden. Die Einladung zur Fahrzeugprüfung wird zugestellt, sobald die Unterlagen vollständig eingereicht und durch das Strassenverkehrsamt überprüft worden sind. Per E-Mail eingereichte Unterlagen sind im Original an die Fahrzeugprüfung mitzubringen.

Schilderbezug

Schilder für unverzollte Fahrzeuge werden nach der Fahrzeugprüfung nur am Schalter ausgegeben.

Kosten

  • Kontrollschilder inkl. Kontrollmarken und Fahrzeugausweis: CHF 95.00
  • Motorfahrzeugkontrolle Personenwagen und Motorräder: CHF 120.00

Strassenverkehrssteuern

Abhängig vom Gesamtgewicht des Fahrzeuges: Jahresbetrag/365* Anzahl eingelöste Tage

Die Kosten der Gebühren und Strassenverkehrssteuern sind beim Bezug der Schilder bar oder mit Karte zu entrichten.

Schilderrückgabe

Schilder von unverzollten Fahrzeugen müssen nicht zurückgegeben werden.

Ersatzfahrzeug

Verwendung

Ist ein ordentlich immatrikuliertes Fahrzeug wegen Beschädigung, Reparatur, Revision, Umbau und dergleichen vorübergehend nicht gebrauchsfähig besteht die Möglichkeit, auf die gleichen Kontrollschilder für max. 30 Tage ein Ersatzfahrzeug einzulösen. Eine Anpassung der Versicherung ist nicht erforderlich.

Sie benötigen

  • original Fahrzeugausweis des vorübergehend nicht gebrauchsfähigen Fahrzeuges
  • original Fahrzeugausweis des Ersatzfahrzeuges. Die letzte Fahrzeugprüfung des Ersatzfahrzeuges hat sich innerhalb des Prüfungsintervalls gem. Art. 33 Abs 2 VTS zu befinden.

Bezug Ersatzfahrzeugausweis

Die Fahrzeugausweise können am Kundenschalter abgeben oder per Post eingereicht werden.

Kosten

Die Kosten für die Einlösung eines Ersatzfahzeuges betragen CHF 60.00.

Abmeldung des Ersatzfahrzeuges

Die Abmeldung des Ersatzfahrzeuges erfolgt durch die Rückgabe des Ersatzfahrzeugausweises an das Strassenverkehrsamt per Post oder am Kundenschalter.

Zusätzliche Informationen

Strassenverkehrsamt

Landsgemeindeplatz 5
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 11
F: +41 71 353 66 81
Öffnungszeiten
Montag-Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Gründonnerstag vor Karfreitag bis 16.00Uhr