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Fahrzeugausweis

Verlust / Diebstahl

Bei Verlust eines Fahrzeugausweises, Führerausweises oder von Kontrollschildern melden Sie uns dies bitte mittels Formular.  Sie können uns dieses per Post zusenden oder am Schalter abgeben.

Hinweise

  • Die Führer- und Fahrzeugausweise werden nach Eingang des Formulars/Verlustanzeige per Post zugestellt.
  • Vordere Kontrollschilder können bei Verlust ersetzt werden. Das Schild wird nach Eingang der Verlustanzeige bestellt und per Post zugestellt (Lieferfrist ca. 2 Wochen).
  • Hintere Kontrollschilder können nicht ersetzt werden.Das Fahrzeug ist mit einer neuen Kontrollschildnummer einzulösen.
  • Es ist strafbar, als vermisst gemeldete Ausweise oder Kontrollschilder zu verwenden.
  • Wenn der originale Ausweis oder das Kontrollschild wieder gefunden wird, ist das Duplikat dem Strassenverkehrsamt zurückzugeben.

Kosten

  • Duplikat Führerausweis: CHF 70.00
  • Duplikat Lernfahrausweis: CHF 70.00
  • Duplikat Fahrzeugausweis: CHF 60.00
  • Ersatzkontrollschild: CHF 30.00

Umzug / Adressänderung

Adressänderung / Umzug innerhalb des Kantons Appenzell Ausserrhoden

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Wochenaufenthalter im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Der Wohnsitz des Halters gilt grundsätzlich als Standort (Standort: Ort, wo das Fahrzeug nach Gebrauch in der Regel für die Nacht abgestellt wird). Fahrzeuge, die während der Woche ausserhalb des Wohnsitzkantons verwendet werden und durchschnittlich mindestens zwei Mal im Monat über das Wochenende im Wohnsitzkanton des Halters/der Halterin untergebracht werden, benötigen keine AR-Kontrollschilder.

Geschäftsfahrzeuge

Geschäftsfahrzeuge sind dort zu immatrikulieren, wo sie ihren Standort haben. Als Standort gilt die Geschäftsadresse, wenn das Fahrzeug über das Wochenende am Firmensitz stationiert ist. Wird das Fahrzeug einem Mitarbeitenden zur Verfügungen gestellt, so dass er es auch über das Wochenende verwenden kann, gilt als Standort der Wohnsitz des Mitarbeitenden. Das Fahrzeug kann trotzdem auf den Namen der Firma eingelöst werden. Zusätzlich kann der/die LenkerIn (Standortadresse) in den Fahrzeugausweis eingetragen werden.

Namensänderung

Bei einer Namensänderung haben Fahrzeugenhalter ihre(n) Fahrzeugausweis(e) per Post an uns zu senden oder am Kundenschalter abzugeben. Dazu benötigt das Strassenverkehrsamt einen Versicherungsnachweis mit dem neuen Namen (wird uns von Ihrer Versicherung auf Ihr Verlangen elektronisch zugestellt).

Für die Änderung des Führerausweises bitte das Formular Antrag auf Änderung  des Führerausweises ausfüllen und mit dem Führerausweis sowie einer Kopie des Familienbüchleins und einem farbigen Passfoto gem. Kriterien für die Annahme von Fotos für Pässe und Identitätskarten einreichen. Das Passfoto können Sie auch digital einreichen.

Versicherungswechsel

Informationen zu einem Versicherungswechsel sind hier zu finden.

Technische Änderungen von Fahrzeugen

Informationen zu technischen Änderungen von Fahrzeugen sind hier zu finden.

Informieren Sie sich auch auf der Seite fahrzeugausweise.ch über alle wichtigen Fakten zur Einlösung Ihres Fahrzeuges.

Zusätzliche Informationen

Strassenverkehrsamt

Landsgemeindeplatz 5
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 11
F: +41 71 353 66 81
Öffnungszeiten
Montag-Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Gründonnerstag vor Karfreitag bis 16.00Uhr