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Fahren nach Alkoholkonsum

Ausgangslage: polizeilich rapportiertes Fahren unter Alkoholeinfluss
Für bestimmte Fahrzeugführer gelten unterschiedliche Blutalkoholgehalt-Grenzwerte:

Gruppe A:

  • Fahrer im berufsmässigen Personentransport
  • Lastwagenführer
  • Fahrschüler sowie deren Begleitpersonen
  • Inhaber eines Führerausweises auf Probe

Gruppe B:

  • Alle anderen Fahrzeugführer

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