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Fahren nach Drogen oder Medikamentenkonsum
Ausgangslage: polizeilich rapportiertes Fahren unter Drogeneinfluss
Bei Fahren unter Drogeneinfluss gilt eine sogenannte Nulltoleranz. Der Nachweis von Betäubungsmittel im Blut, welcher über den Grenzwerden des ASTRA liegt, wird als schwere Widerhandlung qualifiziert.
Unter anderen ist der Konsum folgender Substanzen nicht mit dem Führen eines Fahrzeuges vereinbar:
- Cannabis
- Heroin/Morphin
- Kokain
- Amphetamin
- Methamphetamin
- MDEA (Methylendioxyethylamphetamin)
- MDMA (Methylendioxymethamphtamin)