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Schwere Widerhandlung

Im Falle von Fahren unter Drogeneinfluss muss die Fahreignung immer durch einen Verkehrsmediziner abgeklärt werden. In der Regel wird ein polizeilich abgenommener Führerausweis bis zum Vorliegen des Gutachtens vorsorglich entzogen.

Wird eine fahreignungsrelevante Suchtproblematik festgestellt, bleibt der vorsorgliche Entzug bestehen.

Falls keine Suchtproblematik vorliegt, wird das Fahren unter Drogeneinfluss mit einem Führerausweisentzug sanktioniert. Die Dauer des Entzugs ist  abhängig von den weiteren Umständen:

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