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Fehlverhalten im Strassenverkehr aufgrund charakterlicher Nichteignung

Ausgangslage: rapportiertes Fehlverhalten im Strassenverkehr (Polizei, andere Behörden)

Bei vorliegenden Anzeichen, dass sich ein Fahrzeuglenker nicht an die Verkehrsvorschriften halten oder auf die übrigen Verkehrsteilnehmer genügend Rücksicht zu nehmen kann, besteht die Möglichkeit den Führerausweis vorsorglich zu entziehen.

 

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