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Befristeter Warnungsentzug 1-3 Monate

Die vorliegende Übertretung in Kombination mit dem einwandfreien Leumund führt zu einem

Warnungsentzug von 1-3 Monaten

Diese Administrativmassnahme wird im eidgenössischen Register für Administrativmassnahmen (sog. ADMAS-Register) eingetragen. Der Eintrag bleibt für 10 Jahre bestehen, sofern in dieser Zeit keine weiteren Massnahmen verfügt werden. Massnahmen werden erst gelöscht, wenn die Voraussetzungen für die Löschung aller registrierten Massnahmen erfüllt sind.

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