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Schwere Widerhandlung / Raserdelikt

Bei der vorliegenden Übertretung handelt es sich um eine schwere Widerhandlung oder um ein Raser-Delikt.

Der Führerausweis kann sofort entzogen werden (Vorsorglicher Entzug). Die dazugehörige Verfügung beinhaltet Vollzugsbeginn, Begründung, Rechtsmittelbelehrung, Erwägungen, Hinweise und Gebührenfolgen.

Als Raser gilt von Gesetzes wegen, wer eine der folgenden Geschwindigkeitsüberschreitung verübt:

  • um mindestens 40 km/h bei zulässiger Geschwindigkeit bis 30 km/h
  • um mindestens 50 km/h bei zulässiger Geschwindigkeit bis 50 km/h
  • um mindestens 60 km/h bei zulässiger Geschwindigkeit bis 80 km/h
  • um mindestens 80 km/h bei zulässiger Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h

Ebenso gilt als Raser, wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, beispielsweise durch waghalsiges Manöver oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen.

Bleibt eine Geschwindigeitsübertretung unter den Grenzen eines Raser-Delikts, handelt es sich um eine schwere Widerhandlung.

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