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Vorsorglicher Entzug

Im Falle von ungenügender körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit kann der Führerausweis vorsorglich entzogen werden.
Die Verfügung über einen vorsorglichen Entzug wird vom Strassenverkehrsamt schriftlich zugestellt und enthält im Normalfall alle Einzelheiten bezüglich der angeordneten Massnahme: Festlegung der Massnahme, Vollzugsbeginn und -dauer, Auflagen für die Aufhebung des Entzugs, Begründung, Rechtsmittelbelehrung, Erwägungen, Hinweise und Gebühren folgen.

Der Führerausweis muss beim Strassenverkehrsamt per sofort hinterlegt werden und kann nicht aufgeschoben werden. Eine Unterbrechung der Hinterlegung ist nicht möglich.

Eine verkehrsmedizinische- und/oder verkehrspsychologische Untersuchung bei einer Fachstelle wird angeordnet. Wird bei der Abklärung die negative Fahreignung bestätigt, führt dies zu einem unbefristeten Sicherungsentzug.

Wird die Fahreignung positiv beurteilt, erhält der Fahrzeuglenker/ die Fahrzeuglenkerin den Führerausweis umgehend, allenfalls mit Auflagen, zurück.

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