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Verletzung von Verkehrsregeln

Ausgangslage: polizeilich rapportierte Verletzung der Verkehrsregeln
Bei der Qualifizierung des Vergehens werden die Umstände und die Folgen (z.B: Verletzte, Gefährdung, etc.) des Vergehens berücksichtigt. Die Einstufung erfolgt in eine der folgenden drei Arten:

Leichte Widerhandlung

  • Verletzung von Verkehrsregeln, die eine geringe Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft

Mittelschwere Widerhandlung

  • Verletzung von Verkehrsregeln, die eine Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf genommen wird
  • Führen eines Motorfahrzeugs ohne den Führerausweis für die entsprechende Kategorie zu besitzen
  • Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch

Schwere Widerhandlung

  • Führen eines Motorfahrzeuges trotz Ausweisentzug

 

 

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