Inhalt
Verletzung von Verkehrsregeln
Ausgangslage: polizeilich rapportierte Verletzung der Verkehrsregeln
Bei der Qualifizierung des Vergehens werden die Umstände und die Folgen (z.B: Verletzte, Gefährdung, etc.) des Vergehens berücksichtigt. Die Einstufung erfolgt in eine der folgenden drei Arten:
- Verletzung von Verkehrsregeln, die eine geringe Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft
- Verletzung von Verkehrsregeln, die eine Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf genommen wird
- Führen eines Motorfahrzeugs ohne den Führerausweis für die entsprechende Kategorie zu besitzen
- Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch
- Führen eines Motorfahrzeuges trotz Ausweisentzug