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Provisorischer Pass

Ein provisorischer Pass (Not-Pass) kann in begründeten Notsituationen von den Passstellen innert kurzer Zeit ausgestellt werden. Einige wenige Staaten anerkennen den provisorischen Schweizer Pass nicht. Verbindliche Auskünfte zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen des Ziellandes sind deshalb bei der betreffenden Botschaft oder dem betreffenden Konsulat einzuholen. Die USA erlauben die Einreise (und Durchreise) mit einem provisorischen Pass nur mit Visum. Letzteres wird aber – wie die Erfahrung zeigt – nur in absoluten Notfällen erteilt.

In dringenden Situationen ist ein provisorischer Pass nötig; z.B. wenn

  • die Frist von 10 Arbeitstagen für die Erlangung eines ordentlichen Passes nicht mehr ausreicht;
  • Sie einen gültigen Ausweis nicht vorlegen können (z. B. weil er Ihnen unmittelbar vor der Abreise abhanden gekommen ist);
  • ein gültiger Ausweis den Anforderungen des Ziellandes nicht genügt

Gültigkeit:

Ein provisorischer Pass - erkennbar am breiten weissen Band im unteren Teil - wird für die Dauer des geplanten Auslandaufenthaltes und allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer ausgestellt; jedoch für maximal 12 Monate. Der provisorische Pass muss bei der Einreise in die Schweiz zurückgegeben werden. In der Regel wird er schon am Zoll eingezogen.

Gebühren:

Die für den provisorischen Pass bezahlte Gebühr wird bei der Ausstellung eines ordentlichen Ausweises nicht angerechnet. Die Ausstellung eines provisorischen Passes am Flughafen kostet mindestens 150 Franken. Weitere Informationen zum provisorischen Pass auf der Bundesseite.

Zusätzliche Informationen

Passbüro

Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 87
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
07.30-12.00 Uhr und 13.30-17.00 Uhr, freitags bis 16.30 Uhr

Termine nur nach Voranmeldung.

Behindertenparkplätze auf der linken Seite des Regierungsgebäudes (Ostseite).